Landratsamt Pfaffenhofen - Kommunalwesen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 02.07.2019 ö beschließend 6.1.5

Sachverhalt

Stellungnahme:
Gemeindeaufsicht/Finanzaufsicht und Erschließungsbeitragsrecht:
Hierzu kann keine abschließende Stellungnahme getroffen werden, da keine Aussage dazu vorliegt, ob die Erschließung der leitungsgebundenen Anlagen (Ver- und Entsorgung) gesichert ist.
Auch ist die Kostentragung der Abbiegespuren in der Straßenbaulast des Staatl. Straßenbauamtes noch nicht geklärt; so dass auch zur wegemäßigen Erschließung keine abschließende Stellungnahme erfolgen kann.

Abwägung:
Die Stellungnahme ist zur Kenntnis zu nehmen. Im Rahmen der laufenden Erschließungsplanung wird eine entsprechende Vereinbarung zur Aufteilung der wegemäßigen Erschließungskosten zwischen dem Staatlichen Bauamt und der Gemeinde Rohrbach bzw. zwischen der Gemeinde Rohrbach und dem Grundstückseigentümer getroffen. Zur Erschließung im Übrigen wird zwischen der Gemeinde Rohrbach und dem Grundstückseigentümer vereinbart, dass diese der Grundstückseigentümer in Abstimmung mit den jeweiligen zuständigen Stellen vornimmt.

Beschluss

Die Stellungnahme des Landratsamts – Kommunale Angelegenheiten – wird zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der laufenden Erschließungsplanung wird eine entsprechende Vereinbarung zur Aufteilung der wegemäßigen Erschließungskosten zwischen dem Staatlichen Bauamt und der Gemeinde Rohrbach bzw. zwischen der Gemeinde Rohrbach und dem Grundstückseigentümer getroffen. Die Erschließung im Übrigen wird dem Grundstückseigentümer in Abstimmung mit den jeweiligen zuständigen Stellen aufgegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.08.2019 11:16 Uhr