Planungsverband Region Ingolstadt


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 02.07.2019 ö beschließend 6.1.11

Sachverhalt

Stellungnahme:
Vorhaben
Die Gemeinde Rohrbach beabsichtigt die·bauplanungsrechtlichen·Grundlagen·für eine weitere gewerbliche Bebauung zu schaffen. Das Plangebiet (ca. 9,1 ha) liegt östlich des bestehenden Gewerbegebietes im Nordosten von Rohrbach, von diesem durch die Staatsstraße St2232 getrennt. Das Areal wird derzeit landwirtschaftlich genutzt und soll nun u.a. der Verlagerung und Erweiterung eines ortsansässigen, produzierenden Betriebes dienen. Das Areal soll als Industriegebiet festgesetzt werden, u.a. soll eine Wohnnutzung sowie Einzelhandelsnutzung ausgeschlossen werden, eine umlaufende Ortsrandeingrünung ist vorgesehen.

Bewertung
Laut Begründung sind in der Gemeinde keine Gewerbegrundstücke in der benötigten Größe vorhanden, der Bedarf für die Neuausweisung wäre durch ein konkretes Vorhaben gegeben. Ungeachtet dessen sollte angesichts der Erfordernisse zum Flächensparen (LEP 1.1.3 (G), LEP 3.1 (G)) sowie der vorrangigen Innenentwicklung (LEP 3.2 Z) das Ausmaß der Neuausweisung sich am tatsächlich aktuellen Bedarf orientieren.
Da die weitere Verbesserung der Erzeugungsbedingungen von Hopfen gem . RP 10 B II 1.3 G weiter anzustreben ist, ist zudem die Inanspruchnahme von Flächen, die bislang weitestgehend dem Hopfenanbau dienen, grundsätzlich kritisch zu würdigen.
Es sollten daher die Möglichkeiten einer etwaigen Reduzierung des Plangebietes geprüft werden.
Bei entsprechender Berücksichtigung der genannten Punkte kann den Planungen aus Sicht der Regionalplanung zugestimmt werden.

Abwägung:
Die Gemeinde Rohrbach ist sich der Bedeutung des Flächensparens und der vorrangigen Innenentwicklung bewusst und stellt dies in ihre Abwägungsentscheidung mit ein. Nach nunmehr geänderter Straßenplanung und den Anforderungen an eine breitere Eingrünung entfallen bei einem Gesamtumgriff des Bebauungsplans von 10,14 ha ca. 1,52 ha auf Verkehrsflächen (inkl. Radweg, Bankette, Verkehrsgrünflächen), 6,83 ha auf Gewerbegebietsflächen, 0,84 ha auf private Grünflächen, und 0,94 auf Ausgleichsflächen. Somit können die reinen Bauflächen für das Gewerbegebiet gegenüber dem bisherigen Planentwurf im Sinne des Flächensparens um ca. 0,9 ha reduziert werden. Umgekehrt stehen aber für den ortsansässigen Gewerbebetrieb keine Gewerbegebietsflächen im Innenbereich in der benötigten Größenordnung zur Verfügung, welche auch nur annähernd dem bereits jetzt vorhandenen Bedarf des Betriebs entsprechen, noch Entwicklungsoptionen für künftige Betriebserweiterungen abbilden würden. Gerade letztere sind entscheidend für die Standortwahl eines mittelständischen prosperierenden Unternehmens, welches auch kurzfristig auf Entwicklungen des Marktes reagieren muss. Diese Reaktion erfordert ggf. nicht nur Änderungen in Produktion und Betriebsabläufen, sondern ist auch mit der Notwendigkeit weiterer baulicher Entwicklung verbunden. Insoweit resultiert die Größe der Gewerbegebietsfläche einerseits aus dem Flächenbedarf für die aktuell geplanten Bauabschnitte Nr. 1 „Neubau einer neuen Produktions- und Fertigungshalle“ und Nr. 2 „Verlagerung des bestehenden Betriebs“ (bisher 2,1 ha bebaute Fläche) mit einem Flächenbedarf von insgesamt rund 4,0 ha. Die verbleibenden rund 2,8 ha Gewerbefläche dienen der vorgenannten für die Standortsicherung so wichtigen Erweiterungsoption. Bei nach Auskunft des Unternehmens jährlichen Wachstumsraten von 10-15% in den letzten Jahren kann von einer Inanspruchnahme dieser Flächenreserve binnen der nächsten 5 bis 7 Jahre ausgegangen werden. Es liegt somit schon heute ein entsprechender Bedarf vor, diese Erweiterungsfläche mit auszuweisen, um gerade gebietsbezogene Themen, wie die Regenwasserrückhaltung (s.u.), einheitlich und nicht etappenweise zu lösen.
Der Eingriff in dem geplanten Umfang und damit der Entfall von Flächen für den Hopfenanbau lässt sind deshalb nicht vermeiden. Anderweitig geeignete, ausreichend große und gut angebundene (überörtliches Verkehrsnetz, ÖPNV-Anschluss Bahn) Flächen für eine Betriebsverlagerung im Gemeindegebiet, die nicht bereits auch für den Hopfenanbau genutzt werden oder geeignet wären, stehen nicht zu Verfügung.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Planungsverbands Ingolstadt zur Kenntnis, an der Planung wird grundsätzlich weiter festgehalten, die reinen Bauflächen werden um ca. 0,9 ha reduziert. Die Begründung wird hinsichtlich der Erläuterung des Flächenbedarfs ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.08.2019 11:16 Uhr