Handwerkskammer für München und Oberbayern


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 02.07.2019 ö beschließend 6.1.22

Sachverhalt

Stellungnahme:
Mit der Neuausweisung eines Industriegebiets am östlichen Ortsrand beabsichtigt die Gemeinde Rohrbach der Fa. Kempf GmbH, ein Produktionsbetrieb für Backbleche, Backformen und Antihaft-Beschichtungen, eine betriebliche Verlagerung an den Standort östlich der Staatstraße ST2332 zu ermöglichen und damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur betrieblichen Weiterentwicklung des ortsansässigen Unternehmens zu schaffen. Darüber hinaus soll mit dem Ausbau der Einmündung der Staatsstraße St2049 auf die St2232 zu einem Kreisverkehr ein leistungsfähiger und verkehrssicherer Anschluss realisiert werden.
Die Handwerkskammer für München und Oberbayern bedankt sich für die Beteiligung an o.g. Verfahren der Gemeinde Rohrbach. Die wirtschaftsfreundliche Zielstellung sowie das planerische Vorgehen zur Förderung eines lokalen Unternehmens sind grundsätzlich zu befürworten. Ebenso ist der in den Festsetzungen des Bebauungsplans aufgenommene Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben im Interesse der Sicherung der Versorgungsfunktion des Ortskerns und der Vermeidung weitere Kaufkraftabflüsse aus dem Kernbereich zwingend und sehr sinnvoll.
Darüber hinaus bestehen zu dem vorliegenden Planentwurf, der im Zuge des Verfahrens noch um eine immissionsschutzrechtliche Untersuchung ergänzt werden soll, zunächst keine weiteren Anmerkungen.

Abwägung:
Die Stellungnahme der Handwerkskammer ist zur Kenntnis zu nehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Handwerkskammer zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.08.2019 11:16 Uhr