Markt Wolnzach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 02.07.2019 ö beschließend 6.1.26

Sachverhalt

Der Gemeinderat des Marktes Wolnzach erhebt keine Einwände gegen oben genanntes Bauleitplanverfahren.
Es wird folgendes angeregt:
  • Für die planungsrechtliche Sicherheit des bereits sehr konkreten Bauvorhabens eines privaten Investors wird angeregt, dass Instrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Die Gemeinde erhält somit eine größere Planungssicherheit, da der Investor sich durch einen Durchführungsvertrag verpflichtet, das Vorhaben und die Erschließungsmaßnahmen durchzuführen.
  • Bis zum Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung wird angeregt die zu erwartenden Verkehrsbewegungen durch ein Gutachten festzuhalten. Bisher werden keine detaillierten Zahlen über die LKW-Bewegungen im Zulieferverkehr sowie zum gesamten Verkehr getroffen.
  • Die Erschließung des Industriegebietes durch einen Kreisverkehr am Knotenpunkt ST 2232/ ST 2549 ist sinnvoll und trägt zu einer geregelten Erschließung des neuen Gebietes bei. Die Kreisverkehrsgeometrie soll allerdings so gewählt werden, dass die Fahrtrichtung von Norden nach Süden im Zuge der ST 2232 nicht zu geradlinig den Kreisverkehr passieren kann.
  • Es wird angeregt, im Bauleitplanverfahren Höhenschnitte mit aufzunehmen.
  • Zur Klarstellung wird angeregt, das Verfahren als Industriegebiet Rohrbach - Ost zu führen.

Abwägung:
Die Gemeinde Rohrbach hat sich mit den unterschiedlichen Möglichkeiten zur Aufstellung eines Bebauungsplans auseinandergesetzt und erachtet die Aufstellung eines Angebotsbebauungsplans mit den getroffenen Festsetzungen zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vorhabens für ausreichend. Anlass für die Aufstellung des vorliegenden Angebotsbebauungsplans war keine vom Investor vorgelegte konkrete Vorhabenplanung mit diesbezüglichem Antrag, sondern die Übermittlung von planungsrechtlichen Eckdaten, die von ihm benötigt werden, um auch unter Berücksichtigung eines künftigen Entwicklungspotentials für seinen Betrieb am Standort Rohrbach bleiben zu können. Mit dem hier gewählten Angebotsbebauungsplan möchte ihm die Gemeinde diese Möglichkeit bieten.
Da eine gesicherte Erschließung des Baugebiets auch für die Aufstellung eines Angebotsbebauungsplans zwingende Voraussetzung ist, wird deren Herstellung durch den Investor über einen städtebaulichen Vertrag sichergestellt. Am bestehenden Betriebsstandort der Fa. Kempf finden täglich ca. 8-10 Lkw-Fahrten statt. Durch die Verlagerung des Betriebsstandorts ist erst einmal nicht von einer wesentlichen Verkehrsmehrung auszugehen. Im Rahmen der geplanten Erweiterung ist von einer Mehrung des Lkw-Aufkommens von 2-3 Fahrzeugen täglich auszugehen, welche nicht als gravierend betrachtet wird. Im Rahmen der vorliegenden Verkehrstechnischen Untersuchung (Prof. Dr.-Ing. Harald Kurzak vom 07.06.2018 mit Ergänzung vom 03.07.2018) wird bei einem Schwerverkehrsanteil von 5% von insgesamt 10-20 Lkw-Fahrten pro Tag am neuen Betriebsstandort ausgegangen. In dieser Untersuchung sind auch weitere Zahlen zur aktuellen sowie zur prognostizierten Verkehrsbelastung 2030 dargelegt. Diese Untersuchung sollte den Planunterlagen zur öffentlichen Auslegung beigegeben werden.
Die Kreisverkehrsgeometrie wurde durch das Staatliche Bauamt Ingolstadt geplant, die vorliegende Planung sieht einen leichten Verschwenk der Fahrtrichtung von Norden nach Süden (St2232) zur Passage des Kreisverkehrs vor.
Erläuternde Gelände-/Schemaschnitte werden den Planunterlagen zur öffentlichen Auslegung beigelegt.
Das Verfahren wird weiter unter der Bezeichnung „Gewerbegebiet Rohrbach – Ost“ geführt. Als Gebietstypus wird nunmehr ein Gewerbegebiet (GE) festgesetzt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Marktes Wolnzach zur Kenntnis. An dem gewählten Verfahren (Regelverfahren) zur Aufstellung eines Angebotsbebauungsplans, als auch am Titel des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Rohrbach – Ost“ wird festgehalten. Der Gebietstypus wird auf „Gewerbegebiet geändert. Die vorliegende Verkehrstechnische Untersuchung (Prof. Dr.-Ing. Harald Kurzak vom 07.06.2018 mit Ergänzung vom 03.07.2018) wird den Planunterlagen zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beigegeben. Die verkehrlichen Auswirkungen werden in der Begründung (und im Umweltbericht) zusammenfassend beschrieben und beurteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.08.2019 11:16 Uhr