Stadt Pfaffenhofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 02.07.2019 ö beschließend 6.1.27

Sachverhalt

Stellungnahme:
Nach ausführlicher Diskussion beschloss der Ausschuss mehrheitlich (9:4) zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 39 "Gewerbegebiet Rohrbach-Ost'' sowie zur siebten Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Rohrbach eine negative Stellungnahme abzugeben. Begründet wird dies mit dem zusätzlichen Verkehrsaufkommen, das auch zu Lasten des Pfaffenhofener Ortsteils Walkersbach gehen würde sowie der Entstellung des Landschaftsbildes.

Abwägung:
Die Aufstellung des Bebauungsplans dient der Verlagerung des bestehenden Gewerbebetriebs der Fa. Kempf. Hier finden täglich ca. 8-10 Lkw-Bewegungen zum/vom Betriebsstandort statt. Durch die Verlagerungen ist grundsätzlich erst einmal nicht von einer wesentlichen Verkehrsmehrung auszugehen. Im Rahmen der geplanten Erweiterung ist von einer Mehrung des Lkw-Aufkommens von 2-3 Fahrzeugen täglich auszugehen.
Im Rahmen der vorliegenden Verkehrstechnischen Untersuchung (Prof. Dr.-Ing. Harald Kurzak vom 07.06.2018 mit Ergänzung vom 03.07.2018) wird bei einem Schwerverkehrsanteil von 5% von insgesamt 10-20 Lkw-Fahrten pro Tag am neuen Betriebsstandort ausgegangen. In dieser Untersuchung sind auch weitere Zahlen zur aktuellen, wie auch zur prognostizierten Verkehrsbelastung 2030 dargelegt. Nicht alle Lkw-Fahrten führen durch den Pfaffenhofener Ortsteil Walkersbach zum Anschluss an die Autobahn A9, so dass hier nicht mit einer nennenswerten Mehrung des Verkehrsaufkommens zu rechnen ist. Gleiches gilt für die Erhöhung des Kfz-Aufkommens durch neue Mitarbeiter bei einer Betriebserweiterung.
Die Errichtung baulicher Anlagen auf einem bisher unbebauten Areal geht zweifelsohne mit einer Veränderung des Landschaftsbilds einher. Durch geeignete Eingrünungsmaßnahmen (10-15 m Ortsrandeingrünung, Durchgrünung der Gewerbeflächen), Festsetzungen zur Höhenentwicklung der baulichen Anlagen, zur baulichen Gestaltung und zu Geländeveränderungen wird jedoch der Eingriff in das Landschaftsbild im Hinblick auf das Planungsziel einer Standortsicherung für den örtlichen Gewerbebetrieb und einer damit verbundenen Arbeitsplatzsicherung bzw. -schaffung so gering wie möglich gehalten, so dass nicht von einer Entstellung des Landschaftsbilds auszugehen ist.

Beschluss

Die Gemeinde Rohrbach nimmt die Stellungnahme der Stadt Pfaffenhofen zur Kenntnis. An der Planung wird weiterhin festgehalten. Die verkehrlichen Auswirkungen werden in der Begründung (und im Umweltbericht) zusammenfassend beschrieben und beurteilt. Die Verkehrstechnische Untersuchung von Prof. Dr.-Ing. Harald Kurzak vom 07.06.2018 mit Ergänzung vom 03.07.2018 wird den Planunterlagen zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beigegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.08.2019 11:16 Uhr