Landratsamt Pfaffenhofen - Bodenschutz


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 02.07.2019 ö beschließend 7.1.2

Sachverhalt

Stellungnahme:
Im Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rohrbach sind nach der derzeitigen Aktenlage keine Altlasten (Altablagerungen oder Altstandorte) oder schädlichen Bodenveränderungen oder entsprechende Verdachtsflächen bekannt.
Sollten im Zuge des Bauleitplanverfahrens oder bei Baumaßnahmen Bodenverunreinigungen bekannt werden, sind das Landratsamt Pfaffenhofen und das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt zu informieren.
Laut Begründung zum Bebauungsplan beträgt die Größe des Plangebiets 9,78 Hektar. In Bayern soll sorgsamer mit der Fläche umgegangen werden. Daher wird in Bayern eine Richtgröße für den Flächenverbrauch (Siedlungs- und Verkehrsfläche) von 5 ha je Tag im Landesplanungsgesetz angestrebt. Bei diesem beabsichtigten Richtwert in Bayern (7.055.000 Hektar) ergibt sich für die Stadt Rohrbach (2963 Hektar) ein Flächenverbrauch von 0,76 Hektar jährlich, der in der Regel nicht überschritten werden sollte.

Abwägung:
Im Rahmen der nunmehr vorliegenden gutachterlichen Stellungnahme zu Altlasten im Baugebiet (IGA vom 01.03.2019) wurden bei einer Bodenprobe erhöhte Kupferwerte ermittelt, welche auf den Hopfenanbau zurückzuführen sind. Der Bereich ist als Z.1.2-Material zu werten. Aufgrund der festgesetzten Nutzungen (Gewerbegebiet, keine Wohnnutzungen zulässig) sind die Wirkungspfade Boden – Mensch und Boden – Nutzpflanze aktuell nicht näher zu bewerten. Gefährdungen des Grundwassers liegen aufgrund der ausreichend großen Grundwasserflurabstände nicht vor.
Die Begründung der 7. FNP-Änderung sollte entsprechend der Untersuchungsergebnisse ergänzt werden.
Die Gemeinde Rohrbach ist sich der Bedeutung des Flächensparens und der vorrangigen Innenentwicklung bewusst und stellt dies in ihre Abwägungsentscheidung mit ein. Nach nunmehr geänderter Straßenplanung und den Anforderungen an eine breitere Eingrünung entfallen bei einem Gesamtumgriff des Bebauungsplans von 10,14 ha ca. 1,52 ha auf Verkehrsflächen (inkl. Radweg, Bankette, Verkehrsgrünflächen), 6,83 ha auf Gewerbegebietsflächen, 0,84 ha auf private Grünflächen, und 0,94 auf Ausgleichsflächen. Somit können die reinen Bauflächen für das Gewerbegebiet gegenüber dem bisherigen Planentwurf im Sinne des Flächensparens um ca. 0,9 ha reduziert werden. Umgekehrt stehen aber für den ortsansässigen Gewerbebetrieb keine Gewerbegebietsflächen im Innenbereich in der benötigten Größenordnung zur Verfügung, welche auch nur annähernd dem bereits jetzt vorhandenen Bedarf des Betriebs entsprechen, noch Entwicklungsoptionen für künftige Betriebserweiterungen abbilden würden. Gerade diese sind entscheidend für die Standortwahl eines mittelständischen prosperierenden Unternehmens, welches auch kurzfristig auf Entwicklungen des Marktes reagieren muss. Diese Reaktion erfordert ggf. nicht nur Änderungen in Produktion und Betriebsabläufen, sondern ist auch mit der Notwendigkeit einer weiteren baulichen Entwicklung verbunden. Insoweit resultiert die Größe der Gewerbegebietsfläche einerseits aus dem Flächenbedarf für die aktuell geplanten Bauabschnitte Nr. 1 „Neubau einer neuen Produktions- und Fertigungshalle“ und Nr. 2 „Verlagerung des bestehenden Betriebs“ (bisher 2,1 ha bebaute Fläche) mit einem Flächenbedarf von insgesamt rund 4,0 ha. Die verbleibenden rund 2,8 ha bebaubarer Gewerbefläche dienen der vorgenannten für die Standortsicherung so wichtigen Erweiterungsoption. Bei nach Auskunft des Unternehmens jährlichen Wachstumsraten von 10-15% in den letzten Jahren kann von einer Inanspruchnahme dieser Flächenreserve binnen der nächsten 5 bis 7 Jahre ausgegangen werden. Es liegt somit schon heute ein entsprechender Bedarf vor, diese Fläche für künftige Betriebserweiterungen mit zu überplanen, um gerade gebietsbezogene Themen, wie die Regenwasserrückhaltung, einheitlich und nicht etappenweise zu lösen.
Hinsichtlich der angestrebten Richtgröße des Flächenverbrauchs in Bayern ist zu bemerken, dass sich diese Richtgröße für prosperierende Regionen wie Ingolstadt nicht halten lässt. Eine Betriebsverlagerung und -erweiterung der Fa. Kempf wäre somit bei Einhaltung dieser Richtgrößen auch an anderen Standorten nahezu unmöglich.

Beschluss

Die Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde wird zur Kenntnis genommen. Die Begründung und der Umweltbericht der Flächennutzungsplanänderung sind entsprechend der Untersuchungsergebnisse der gutachterlichen Stellungnahme der IGA vom 01.03.2019 zu ergänzen. Die gutachterliche Stellungnahme zu Altlasten (IGA vom 01.03.2019) wird den Planunterlagen zur 7. Änderung des FNP im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beigegeben.

In Abwägung aller Belange hält die Gemeinde Rohrbach an der Darstellung einer gewerblichen Baufläche mit einer hinsichtlich der reinen Bauflächen nunmehr reduzierten Gesamtgröße von rund 6,8 ha weiter fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.08.2019 11:16 Uhr