Landratsamt Pfaffenhofen - Naturschutz


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 02.07.2019 ö beschließend 7.1.4

Sachverhalt

Stellungnahme:
Die zulässige Gebäudehöhe beträgt 16 m. Ab einer Gebäudehöhe von 15 m ist der Eingrünungstreifen mit einer Mindestbreite von 15 m anzulegen.
Begründung: Das geplante Gewerbegebiet mit einer Flächengröße von ca. 9 ha siedelt auf einen bisher unbebauten Bereich über. Auch wenn sich auf dem geplanten Standort Flächen mit einer eher geringen Bedeutung für die Natur befinden, so bieten diese immer noch einen höherwertigeren Lebensraum, als eine versiegelte Fläche. Ebenfalls findet auf den offenen Böden eine natürliche Versickerung statt. Des Weiteren soll durch eine entsprechende Mindestbreite von 15 m sichergestellt werden, dass die angrenzenden Flächen nicht durch Immissionen und Emissionen durch das geplante Vorhaben negativ beeinträchtigt werden.
Eine angemessene Eingrünung sorgt weiterhin für eine Minimierung, gemäß §15 Abs. 1 BNatSchG, der Beeinträchtigung des Schutzguts Landschaftsbild.

Abwägung:
Im Rahmen der Abwägung der Stellungnahmen zum Bebauungsplan wird parallel zur vorliegenden Abwägung der Stellungnahmen zur 7. FNP-Änderung beschlossen, die Eingrünung an der Nord-, Ost- und Südseite auf 15 m Breite zu vergrößern, um den Belangen des Orts- und Landschaftsbildes durch eine den Bauhöhen angepasste qualitätvolle Eingrünung besser gerecht werden zu können. Diese Abgrenzungen sollten auch in die Darstellungen der FNP-Änderung übernommen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die vorgebrachten Hinweise und Anregungen der Unteren Naturschutzbehörde zur Kenntnis. In der planzeichnerischen Darstellung ist analog zum Bebauungsplan die Randeingrünung an der Nord-, Ost- und Südseite auf 15 m Breite zu vergrößern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.08.2019 11:16 Uhr