Regierung von Oberbayern


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 02.07.2019 ö beschließend 7.1.10

Sachverhalt

Stellungnahme:
Vorhaben
Die Gemeinde Rohrbach plant östlich des Hauptortes und östlich der Staatsstraße 2232 die Ausweisung eines Industriegebietes insbesondere zur Deckung des Flächenbedarfs eines ortsansässigen Gewerbetreibenden. Der überplante Bereich umfasst mit den Flurstücken Nr. 132, 132/1, 131 und 130 der Gemarkung Burgstall ca. 9,8 ha (ca. 7,7 ha Industriegebiet zzgl. Grün- und Verkehrsflächen. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist der Bereich als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt und wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Im Flächennutzungsplan werden im Zuge der 7. Änderung im Parallelverfahren gewerbliche Bauflächen dargestellt. Einzelhandelsnutzungen werden im Bebauungsplan ausgeschlossen.

Erfordernisse
LEP 3.2 (Z) In den Siedlungsgebieten sind die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung möglichst vorrangig zu nutzen. Ausnahmen sind zulässig, wenn Potenziale der Innenentwicklung nicht zur Verfügung stehen.

Bewertung
Laut den uns vorliegenden Unterlagen stehen im Gemeindegebiet keine ausreichenden Potentiale der Innenentwicklung für die geplante gewerbliche Entwicklung inkl. Erweiterungsflächen zur Verfügung.

Ergebnis
Die Planung steht den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen.

Abwägung:
Die Beurteilung der höheren Landesplanungsbehörde, dass im Gemeindegebiet keine ausreichenden Potenziale der Innenentwicklung für die geplante gewerbliche Entwicklung inklusive Erweiterungsflächen zur Verfügung stehen und die Planung den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen steht, zur Kenntnis genommen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der höheren Landesplanungsbehörde zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.08.2019 11:16 Uhr