Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 02.07.2019 ö beschließend 7.1.11

Sachverhalt

Stellungnahme:
Wasserversorgung
Das Plangebiet liegt im Versorgungsgebiet der Waaler Gruppe. Der derzeit genehmigte Umfang zum Zutagefördern von Grundwasser wird durch den Versorger voll ausgenutzt. Die Genehmigung ist bis zum 31.12.2020 befristet. Auch ein privatrechtlicher Liefervertrag mit der llmtalgruppe zur Deckung des derzeitigen Bedarfs läuft am 31.12.2020 ab.
Uns sind die Bemühungen der Waaler Gruppe bekannt, die derzeit angestellt werden, um die Trinkwasserversorgung im Versorgungsgebiet zu sichern. Wir weisen dennoch ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen der Bauleitplanung ein Konzept zu entwickeln und vorzulegen ist, wie die Versorgungssicherheit mit Trinkwasser für die Zukunft im Versorgungsgebiet sichergestellt werden kann.

Grundwasser- und Bodenschutz, Altlasten
Im Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde  Rohrbach sind aus der derzeit vorhandenen Aktenlage keine Altablagerungen bzw. Altlastenverdachtsflächen oder sonstige schädliche Bodenverunreinigungen bekannt.

Abwasserbeseitigung
Die Kläranlage Mittleres llmtal ist ausreichend leistungsfähig um Abwasser aus dem geplanten Industriegebiet aufzunehmen. Das geplante Gebiet ist allerdings in der wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten von Mischwasser aus Regenentlastungsanlagen im Einzugsgebiet der Kläranlage „Mittleres llmtal" nicht berücksichtigt.
Im weiteren Bauleitplanverfahren ist daher zu überprüfen wie das geplante Gebiet abwassertechnisch entsorgt werden kann. Die Entwässerung ist mit dem Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes abzustimmen:

Oberirdische Gewässer und wild abfließendes Wasser
Im Plangebiet befindet sich kein oberirdisches Gewässer. Das Gelände fällt in westlicher und nördlicher Richtung hin zum Teil stark ab. Bedingt durch die Hanglage könnte bei Starkregen und/oder der Schneeschmelze ein Eindringen von Oberflächenwasser aus dem umliegenden Einzugsgebiet möglich sein. Wir empfehlen daher die geplante Bebauung durch entsprechende Sicherungsmaßnahmen zu schützen. Diesbezüglich verweisen wir auf den § 37 WHG wonach der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers nicht zum Nachteil Dritter verändert werden darf.

Zusammenfassung
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht bestehen derzeit Bedenken gegen die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rohrbach. Diesen Bedenken kann von Seiten der Gemeinde Rohrbach abgeholfen werden, wenn bei der Aufstellung des im Parallelverfahren befindlichen Bebauungsplan Nr. 39 möglichst frühzeitig ein Konzept für die mittel- bis langfristige Sicherstellung der Wasserversorgung vorgelegt wird.

Abwägung:
Die Wasserversorgung des Gewerbegebiets „Rohrbach Ost“ ist, wie schon für das Gewerbegebiet Bruckbach und Teile des Gewerbegebiets „Rohrbach“ (westlich der St2232) über den Zweckverband Wasserversorgung „Ilmtalgruppe“ vorgesehen. Nordwestlich des Plangebiets verläuft dessen Versorgungsleitung DN 200 PVC, an welche über den Übergabeschacht der „Waaler Gruppe“ angeschlossen werden kann. Somit ist die Trinkwasserversorgung des Gebiets grundsätzlich gesichert. Dass die Genehmigung der Waaler Gruppe und der privatrechtliche Vertrag mit der Ilmtalgruppe befristet sind, bedarf einer generellen Lösung, da auch die Trinkwasserversorgung aller anderen Betriebe und Einwohner in diesem Gebiet sichergestellt werden muss. Aufgrund der nach der Stellungnahme der Ilmtalgruppe gegebenen Anschlussmöglichkeit und der aus dem Wasserversorgungsvertrag noch verbleibenden Reserven kann die Versorgung des geplanten Gewerbegebiets auch über den 31.12.2020 hinaus jedenfalls über eine Verlängerung des Wasserversorgungsvertrags mit der Ilmtalgruppe sichergestellt werden.

Es wurde eine Baugrunduntersuchung durchgeführt (IGA vom 01.03.2019) bei den erfolgten Bohrungen wurde kein Grundwasser aufgeschlossen. Im Rahmen der Untersuchung wurden zudem bei einer Bodenprobe erhöhte Kupferwerte ermittelt, welche auf den Hopfenanbau zurückzuführen sind. Der Bereich ist als Z.1.2-Material zu werten. Aufgrund der festgesetzten Nutzungen (Gewerbegebiet, keine Wohnnutzungen zulässig) sind die Wirkungspfade Boden – Mensch und Boden – Nutzpflanze aktuell nicht näher zu bewerten. Gefährdungen des Grundwassers liegen aufgrund der ausreichend großen Grundwasserflurabstände nicht vor.
Die Begründung der 7. FNP-Änderung wird entsprechend der Untersuchungsergebnisse ergänzt werden, die gutachterliche Stellungnahme wird den Planunterlagen zum Bebauungsplan im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beigegeben.

Die Abwasserbeseitigung des Baugebiets ist im Trennsystem geplant, anfallendes Schmutzwasser soll in die Schmutzwasserkanalisation (Anschluss an Schmutzwasserkanal in der Lilienthalstraße) eingeleitet und der Kläranlage Rohrbach zugeführt werden.
Im Rahmen der nun vorliegenden Baugrunduntersuchung (IGA vom 01.03.2019) wurde festgestellt, dass im Gebiet kein durchgängiger Versickerungshorizont gegeben ist. Eine Versickerung von anfallendem Niederschlagswasser ist nicht möglich, so dass eine Rückhaltung und gedrosselte Einleitung in den Vorfluter (Ilm) erforderlich ist.
Das Entwässerungskonzept wird mit dem WWA auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung abgestimmt.

Zur Sicherung des Baugebiets vor wild abfließendem Oberflächenwasser können in den umlaufenden Eingrünungsflächen Mulden zur Aufnahme, Rückhaltung und geordneten Ableitung von abfließendem Oberflächenwasser aus angrenzenden Außenbereichen angelegt werden. Nähere Regelungen hierzu sollen in den Bebauungsplan aufgenommen werden.

Beschluss

Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts Ingolstadt wird zur Kenntnis genommen. Auf Ebene der verbindlichen Bebauleitplanung ist ein Konzept zur Niederschlagswasserbeseitigung mit dem WWA abzustimmen. Die Begründung ist entsprechend der Ergebnisse der Baugrunduntersuchung zu ergänzen.
Das Baugrundgutachten (IGA vom 01.03.2019), sowie die gutachterliche Stellungnahme zu Altlasten (IGA vom 01.03.2019) wird den Planunterlagen zur 7. Änderung des FNP im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beigegeben.)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.08.2019 11:16 Uhr