Markt Wolnzach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 02.07.2019 ö beschließend 7.1.19

Sachverhalt

Stellungnahme:
Der Gemeinderat des Marktes Wolnzach erhebt keine Einwände gegen oben genanntes Bauleitplanverfahren.
Es wird folgendes angeregt:

  • Für die planungsrechtliche Sicherheit des bereits sehr konkreten Bauvorhabens eines privaten Investors wird angeregt, dass Instrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Die Gemeinde erhält somit eine größere Planungssicherheit, da der Investor sich durch einen Durchführungsvertrag verpflichtet, das Vorhaben und die Erschließungsmaßnahmen durchzuführen.
  • Bis zum Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung wird angeregt die zu erwartenden Verkehrsbewegungen durch ein Gutachten festzuhalten. Bisher werden keine detaillierten Zahlen über die LKW-Bewegungen im Zulieferverkehr sowie zum gesamten Verkehr getroffen.
  • Die Erschließung des Industriegebietes durch einen Kreisverkehr am Knotenpunkt ST 2232/ ST 2549 ist sinnvoll und trägt zu einer geregelten Erschließung des neuen Gebietes bei. Die Kreisverkehrsgeometrie soll allerdings so gewählt werden, dass die Fahrtrichtung von Norden nach Süden im Zuge der ST 2232 nicht zu geradlinig den Kreisverkehr passieren kann.
  • Es wird angeregt, im Bauleitplanverfahren Höhenschnitte mit aufzunehmen.
  • Zur Klarstellung wird angeregt, das Verfahren als Industriegebiet Rohrbach - Ost zu führen.

Abwägung:
Hinsichtlich der vorgebrachten Punkte 1, 3, 4 und 5 wird auf die Abwägung zum Bebauungsplan verwiesen. Hier wird auf die Beweggründe der Gemeinde Rohrbach zur Verfahrenswahl, auf die detaillierten Anregungen zur Ausgestaltung des Kreisverkehrs, zu Gelände- und Höhenschnitte und zum Titel des Bebauungsplans eingegangen. Zur öffentlichen Auslegung wird die vorliegende Verkehrstechnische Untersuchung (Prof. Dr.-Ing. Harald Kurzak vom 07.06.2018) den Planunterlagen beigegeben.
Die vorliegende Verkehrstechnischen Untersuchung (Prof. Dr.-Ing. Harald Kurzak vom 07.06.2018) wird den Planunterlagen zur öffentlichen Auslegung beigegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Marktes Wolnzach zur Kenntnis. Die vorliegende Verkehrstechnische Untersuchung (Prof. Dr.-Ing. Harald Kurzak vom 07.06.2018 mit Ergänzung vom 03.07.2018) wird den Planunterlagen zur 7. Änderung des FNP im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beigegeben. Die verkehrlicher Auswirkungen werden in der Begründung zusammenfassend beschrieben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.08.2019 11:16 Uhr