Herr XXX, Rohrbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 02.07.2019 ö beschließend 7.1.21

Sachverhalt

Stellungnahme:
Zunächst möchten wir uns bei Ihnen und Ihrem Team bedanken, dass Sie die Erschließung des Gewerbegebiets Rohrbach Ost für die Firma Kempf aktiv unter Einbeziehung der Bürger gestalten und durchführen möchten. Die Erweiterung des Gewerbegebiets bietet der Firma Kempf den benötigten Raum, um sich auch weiterhin im internationalen Wettbewerb behaupten zu können und sichert die zukünftige Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Rohrbach. Wir gehen davon aus, dass die Erweiterung bestehende Arbeitsplätze sichert sowie Weitere schaffen wird und begrüßen das Projekt daher im Allgemeinen.
Wie sie bei der Informationsveranstaltung vom 07.03.2019 sicher wahrgenommen haben, richten sich die Sorgen der Bürger und insbesondere der unmittelbaren Anwohner am Moosäcker vor allem auf die geplante Gestaltung des Knotenpunktes der Staatsstraße ST2232 – „Bahner Berg" - Gewerbegebiet Rohrbach Ost und der damit verbundenen Änderung der Lärmbelastung sowie der Verkehrssicherheit.
Die unmittelbaren Anwohner sehen insbesondere die geänderte Lärmbelastung durch den geplanten Kreisel als kritisch an. Ihre Argumentation im Rahmen der Informationsveranstaltung, dass durch die reduzierte Geschwindigkeit auf 70 km/h sowie die noch weiter reduzierte Geschwindigkeit beim Durchfahren   des   Kreisels   die   Lärmbelastung   sinkt,   ist   objektiv    nachvollziehbar. Subjektiv sehen die Anwohner durch die Installation eines Kreisels jedoch eine deutlich erhöhte Lärmbelastung aufgrund der erhöhten Anzahl an beschleunigenden Fahrzeugen an den Ausgängen des Kreisels.
Bereits heute sind insbesondere die stark beschleunigenden Verkehrsteilnehmer auffällig, die an der Kreuzung zum „Bahner Berg" abbiegen oder auf die Staatstraße auffahren. Die mit der, teils kräftigen, Beschleunigung verbundenen erhöhten Motorgeräusche werden subjektiv als sehr auffällig und unangenehm wahrgenommen. Durch den Kreisel und die damit verbundene Geschwindigkeitsreduktion für den gesamten, auch durchgehenden, Verkehr kommt es zu einer deutlichen Erhöhung der Beschleunigungsvorgänge und damit zu einer deutlich erhöhten subjektiven Lärmbelastung in unmittelbarer Nähe des angrenzenden Wohngebiets.
Insbesondere ist hier auch auf den für die Firma Kempf nötigen Lieferverkehr mit schweren LKW hinzuweisen, der zukünftig durch die Expansion der Firma sicher zunehmen wird.
Des Weiteren wurde auf der Informationsveranstaltung auch die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer durch die zahlreichen Querungen der Staatsstraße bzw. der abzweigenden Straßen im Bereich des Kreisels als kritisch angesehen. Durch die geplante Straßenführung sind insgesamt sieben Querungen der Staatsstraße bzw. der Straße zum „Bahner Berg" sowie der Zufahrt zum neuen Gewerbegebiet erforderlich. Jede ist mit einem potenziellen Risiko für alle betroffenen Verkehrsteilnehmer verbunden.
Um die subjektiv erhöhte Lärmbelastung zu reduzieren sowie die Risiken in der Verkehrssicherheit zu minimieren, wäre es aus unserer Sicht sinnvoll, den Kreisel nicht an der heutigen Kreuzung zum „Bahner Berg" zu installieren, sondern am nördlichen Ortsausgang von Rohrbach an  der  Kreuzung der Staatsstraße mit der Burgstaller Straße. Die Zufahrt in das Gewerbegebiet Rohrbach Ost kann dann ebenfalls über diesen Knotenpunkt erfolgen und würde den gesamten Lieferverkehr von den angrenzenden Wohngebieten fern halten. Des Weiteren bestünde damit auch die Möglichkeit, die Einmündung des „Bahner Bergs" ebenfalls in diesen Knotenpunkt zu verlagern und damit die Anzahl der notwendigen Knotenpunkte der Staatsstraße zu reduzieren. Die heutige Unfall-Risikostelle der Kreuzung  zum  „Bahner  Berg"  würde  damit  aufgelöst  werden  und  die Streckenführung  über  den ,,Bahner Berg" würde sogar verkürzt (bedeutet auch eine Flächenfreisetzung für Landwirtschaft) werden, da die weit ausholende Kurve nicht mehr nötig ist und das neue Gewerbegebiet nördlich umfahren werden kann. Die Anzahl der notwendigen Querungen würde sich damit von aktuell sieben auf vstl. vier reduzieren. Dies hat unmittelbare Auswirkung auf die Sicherheit aller Verkehrsbeteiligten.
Als positiver Nebeneffekt wird durch den nördlichen Kreisel die Verkehrsauslastung auf der Burgstaller Straße durch den Pendlerverkehr reduziert, da das Einfahren in die Staatstraße durch die Verkehrsregeln im Kreisel vereinfacht wird.
Wir hoffen, dass Sie unsere Bedenken bzgl. der aktuellen Planung ernst nehmen und möchten Sie bitten, den o.g. Alternativvorschlag in Betracht zu nehmen und umzusetzen. Eine überzeugende Begründung, warum der Kreisel nicht an dieser Stelle gebaut werden kann, konnte im Rahmen der Informationsveranstaltung von Ihnen leider nicht aufgezeigt werden.

Abwägung:
Zur befürchteten erhöhten Lärmbelastung durch die Errichtung des Kreisverkehrs wird auf die Ergebnisse aus der nunmehr vorliegenden schalltechnischen Untersuchung des Ingenieurbüros Kottermair vom 11.06.2019 verwiesen, dies wird den Planunterlagen zur öffentlichen Auslegung beigegeben. Hier wurden die Kreuzungssituation der Staatsstraßen und die Auswirkungen der Neuordnung durch den geplanten Kreisverkehr betrachtet. Die zulässigen Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV werden an der nächstgelegenen Wohnbebauung in der gegenwärtigen Ist-Situation tags/nachts um 3,2/5,8 dB(A) überschritten. Durch den Umbau zum Kreisverkehr und die damit verbundene Geschwindigkeitsreduzierung sowie die zwischenzeitliche Vergrößerung des Abstands des neu zu errichtenden Kreisverkehrs zur nächst gelegenen Wohnbebauung durch dessen Verschiebung etwas in Richtung Nordosten können diese Überschreitungen auf 2,2/4,8 dB(A) tags/nachts um jeweils rund 1,0 dB(A) reduziert werden. Die Errichtung des Kreisverkehrs anstelle der bisherigen T-Kreuzung bewirkt somit eine Lärmminderung.
Hinsichtlich der befürchteten erhöhten Anzahl an Beschleunigungen aus dem Kreisverkehr kommend ist anzumerken, dass sich diese nicht messbar in einer Prognose darlegen lassen. Durch die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 70 km/h an allen drei Staatsstraßen-Ästen auf jeweils 150 m vor und nach dem Kreisverkehr ist die Notwendigkeit einer schnellen Beschleunigung jedoch nicht mehr so gegeben wie in der Ist-Situation. Autofahrer vom Bahner Berg kommend können sicher über den Kreisverkehr einfahren und sind nicht mehr gezwungen, auf der St2232 aufgrund schnell herannahender Fahrzeuge von hinten stark zu beschleunigen. Zudem verschiebt sich die Einmündesituation durch den Kreisverkehr um ca. 60 m von der nächstgelegenen Wohnbebauung weg etwas nach Nordosten, was zweifelsohne mit einer Reduzierung der Lärmbelastung einhergeht.
Zu den zu erwartenden Verkehrszahlen und zum Schwerlastverkehr wird auf die Verkehrstechnische Untersuchung (Prof. Dr.-Ing. Harald Kurzak vom 07.06.2018 mit Ergänzung vom 03.07.2018) verwiesen, die sowohl die Zahlen zur aktuellen als auch zur prognostizierten Verkehrsbelastung 2030 darlegt. Dabei wird auch die Zahl des Schwerlastverkehrs durch die Fa. Kempf aufgezeigt. Selbst mit einer Betriebserweiterung am neuen Standort ist dort mit insgesamt 10 bis maximal 20 Lkw-Fahrten/Tag zu rechnen. Die aktuelle Zahl im Bestand liegt bei ca. 8-10 Lkw-Fahrten/Tag. Von einer signifikanten Erhöhung und einem generell hohen Aufkommen an Schwerlastverkehr durch die Fa. Kempf ist also nicht ausgehen. Weiter wird in der Untersuchung die Zweckmäßigkeit des Kreisverkehrs hinsichtlich der Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Verkehrsaufteilung dargelegt. Das Gutachten wird den Planunterlagen zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans beigegeben.
Die Verkehrssicherheit von Fuß- und Radfahrern ist auch ein Anliegen der Gemeinde Rohrbach und des Staatlichen Bauamts. Durch den Bau des Kreisverkehrs und des neu konzipierten Fuß- und Radwegs werden in diesem Bereich erstmalig Möglichkeiten zur Querung für Fußgänger und Radfahrer geschaffen, die bislang noch nicht vorhanden waren. Es sind insgesamt 3 Querungen (südlicher Ast St2232, östlicher Ast St2549 und Zufahrt Gewerbegebiet) vorgesehen. Diese sollen mit einer Mittelinsel als Querungshilfe und Aufstellfläche sicher ausgestaltet werden. Das ist die gängige und funktionierende Praxis und gewährleistet nach den Erfahrungswerten des Staatlichen Bauamts ein sicheres Überqueren.

Im Rahmen der Verkehrstechnischen Untersuchung (Prof. Dr.-Ing. Harald Kurzak) wurde zudem die Zweckmäßigkeit des Kreisverkehrs an der Einmündung St2549 im Vergleich zur Einmündung Burgstaller Straße dargelegt. Eine grundsätzliche Verlagerung der St2549 war hingegen nicht Bestandteil dieser Untersuchung. Diese beschränkt sich auf eine mögliche Erschließung des Baugebiets unter Einbeziehung der planerischen Absichten des Staatlichen Bauamtes, die Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich zu verbessern. Die Konzeption und Planung der Staatsstraßen fällt in die Zuständigkeit des Staatlichen Bauamts Ingolstadt. Soweit hier über den neu zu errichtenden Kreisverkehr auch das Baugebiet erschlossen wird, übernimmt die Gemeinde Rohrbach die bestehende Planung in die gemeindliche Bauleitplanung. Eine weitergehende Verlagerung der Staatsstraße mit allen dafür erforderlichen Eingriffen und Genehmigungen ist seitens des Staatlichen Bauamts nicht beabsichtigt bzw. gewünscht.

Beschluss

Die Gemeinde Rohrbach nimmt die vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Bedenken zur Kenntnis und verweist auf die nunmehr vorliegenden Gutachten zu den Themenbereichen Lärm und Verkehr. An der Planung wird weiter festgehalten. Die genannten Gutachten werden den Planunterlagen zur 7. Änderung des FNP im Rahmen der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beigegeben. Die verkehrlichen und immissionsschutztechnischen Auswirkungen werden in der Begründung zusammenfassend beschrieben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.08.2019 11:16 Uhr