Erlass einer Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung von Kindertageseinrichtungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö 5

Sachverhalt

Im Rahmen des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 (Haushaltsgesetz 2019/2020) wurde unter Art. 14 das Bayerische Kinderbildungs- und betreuungsgesetz geändert.
Art. 23 Abs. 3 wurde wie folgt gefasst:
„(3) 1Zur Entlastung der Familien leistet der Staat neben der Förderung nach Art. 18 Abs. 2 einen Zuschuss zum Elternbeitrag für Kinder in Kindertageseinrichtungen, die die Voraussetzungen des Art. 19 erfüllen. 2Der Zuschuss beträgt 100 Euro pro Monat und wird für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt. 3Der Zuschuss entfällt, wenn der Schulbesuch trotz Schulpflicht verweigert wird. 4Die Auszahlung erfolgt an die Gemeinden im Rahmen der kindbezogenen Förderung. 5Die Gemeinden sind verpflichtet, den Förderbetrag an die von ihnen nach diesem Gesetz geförderten Träger weiterzureichen.“
Art. 31 wurde wie folgt gefasst:
Übergangsvorschrift
1Der Zuschuss nach Art. 23 Abs. 3 Satz 1 wird erstmals für Monate ab dem 1. April 2019 gewährt. 2Ansprüche auf Gewährung eines Zuschusses nach Art. 23 Abs. 3 Satz 1 in der bis zum 31. März 2019 geltenden Fassung bleiben unberührt.“
Dies hat zur Folge, dass unsere Gebührensatzung über die Benutzung von Kindertageseinrichtungen nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entspricht und rückwirkend zum 01. April 2019 zu ändern ist.
Die Änderungssatzung liegt dem Tagesordnungspunkt bei.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die beigefügte Änderungssatzung der Gebührensatzung über die Benutzung von Kindertageseinrichtungen vom 27.06.2018. Die Satzung tritt zum 01.04.2019 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.09.2019 08:21 Uhr