Landratsamt Pfaffenhofen - Tiefbauverwaltung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö beschließend 7.1.4

Sachverhalt

Stellungnahme:
Von Seiten des SG 12 bestehen in straßenbau- und verkehrstechnischer Hinsicht keine Einwände gegen o.g. 9. Änderung des Flächennutzungsplanes, wenn folgendes beachtet wird:

  • Die geplante Bebauung ist nach Art. 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BayStrWG in einem Abstand von mindestens 15,00 m zum Rand der befestigten Fahrbahn der Kreisstraße PAF-21 zu errichten.

  • Die Erschließung der Anlage erfolgt über den bestehenden Wirtschaftsweg FI. Nr. 95. Weitere Zufahrten zur Kreisstraße PAF-21 werden aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht zugelassen.

Abwägung:
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Wie den Planzeichnungen zu entnehmen ist, wurde der geforderte Abstand bereits berücksichtigt. Die Erschließung erfolgt über die genannten Wirtschaftswege. Weitere Zufahrten werden nicht notwendig.

Beschluss

Die Hinweise Landratsamt Pfaffenhofen, Sachgebiet Kreiseigener Tiefbau werden zur Kenntnis genommen. Änderungen an der Bauleitplanung sind nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.09.2019 08:21 Uhr