Industrie- und Handelskammer München


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö beschließend 7.1.8

Sachverhalt

Stellungnahme:
Unter 3.1 werden momentan keine Technikgebäude genannt. Auch stellt die Planzeichnung keine derartigen Gebäude dar, dies sollte entsprechend textlich oder zeichnerisch ergänzt werden. Zudem regen wir an klarzustellen, dass die Ausgleichsmaßnahmen gemäß 9.2 nur für die tatsächliche Nutzungsdauer der Anlage zu sichern und aufrechtzuerhalten sind.
Wir regen zudem an entsprechend § 12 Abs. 3 a BauGB zu ergänzen, dass im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig sind, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet. Änderungen des Durchführungsvertrags oder der Abschluss eines neuen Durchführungsvertrags sind zulässig.

Abwägung:
Die Anregungen beziehen sich auf Festsetzungen auf Ebene des Bebauungsplanes – sie werden daher dort behandelt.

Beschluss

Die Hinweise der Industrie- und Handelskammer werden zur Kenntnis genommen. Änderungen an der Bauleitplanung sind auf Ebene des Flächennutzungsplanes nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.09.2019 08:21 Uhr