Bund Naturschutz, Ortsgruppe Rohrbach/Wolnzach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö beschließend 7.1.10

Sachverhalt

Stellungnahme:
  1. Aus Sicht des Bund Naturschutz ist die geplante Nutzung von erneuerbaren Energien auf dieser Fläche grundsätzlich zu begrüßen. Für zukünftige Freiflächenanlagen rege ich an, über eine Doppelnutzung nachzudenken („Agrarphotovoltaik“): Höher aufgeständerte Module mit mehr Abstand, darunter Landwirtschaft, wie z. B. auf folgender Seite dargestellt wird: https://www.topagrar.com/energie/news/hohe-ernteertraege-auch-bei-duerre-11518793.hmtl. Bei der vermutlich zunehmenden Tendenz zu heißen, trockenen Sommern sind unter PV-Modulen sogar höhere Ernteerträge möglich als auf normalen Äckern. Falls noch möglich, wäre dies auch hier zu erwägen, da das Gebiet etwas tiefer als die Autobahn liegt und optische Störungen durch die höheren Ständer kaum zu erwarten sind. So wäre der Verlust von landwirtschaftlicher Nutzfläche sehr viel geringer als im vorliegenden Plan. Diesen Hinweis habe ich bereits vor einem Jahr in einer Stellungnahme gegeben, leider wurde er jedoch nicht aufgegriffen.

  1. PV-Nutzung auf bebauten/versiegelten Flächen ist grundsätzlich vorzuziehen.

  1. Da das Gebiet des BBP 45 direkt an den benachbarten Solarpark angrenzt, dessen Technikgebäude wiederum direkt an der Grenze steht, sollte geprüft werden, ob dieses nicht für beide Solarpark ausreicht, um die Versiegelung zu reduzieren.

  1. Das eine „dauerhafte Beleuchtung der Anlage als unzulässig festgesetzt“ wird ist nicht ausreichend präzise. Bitte z.B. Vorgaben wie „maximal fünf Stunden pro Woche“ dafür einsetzen.

  1. Bezüglich des Umweltberichts sollte noch durch eine sachkundige Person festgestellt werden, ob in dem Gebiet geschützte Tierarten wie Zauneidechsen, Greifvögel oder Wiesenbrüter vorkommen. In diesem Fall wären geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Offensichtlich hat der Verfasser des Umweltberichts keine Begehung des Gebiets oder eine Such nach entsprechenden Arten vorgenommen.

  1. Der BBP liegt im Gebiet des BayernNetzNaturProjekts zum Schutz der Gelbbauchunke (Quelle:FIN-Web). Hierauf geht der Umweltbericht nicht ein. Die Aussage von S. 14, es lägen keine Flächen nach ABSP vor, ist damit falsch! Ich kann nicht beurteilen, ob das ein Hinderungsgrund ist, aber das sollte von fachkundiger Stelle geprüft werden.

  1. Die Aussage des Umweltberichts auf S. 15 zum Wasserspeichervermögen des Boden sind widersprüchlich: „Laut Umweltatlas Bayern ist der Standort als carbonatfreier Standort mit geringem Wasserspeichervermögen anzusprechen. Die natürliche Ertragsfähigkeit der Böden ist mittel bis hoch. Das Retentionsvermögen bei Niederschlagsereignissen wird demnach als sehr hoch bewertet.“ – Wenn das Wasserspeichervermögen gering ist, kann das Retentionsvermögen bei Niederschlagsereignissen nicht „sehr hoch“ sein!

  1. Die Aussage zum Schutzgut Luft/Klima hat zu wenig Bezug zur geplanten Nutzung.

  1. Die Größe der internen Ausgleichsfläche ist dem Plan mangels Maßstab nicht zu entnehmen. Maßgaben fehlen ebenfalls. In der Begründung sind die Angaben mit einer Breite der Hecke von „5-12 m“ sehr ungenau. Es ist sicherzustellen, dass mindestens die festgelegten 0,17ha erreicht werden.

  1. Die Anlage eines Altgrasstreifens innerhalb der Hecke wird grundsätzlich begrüßt. Es sollte in Erwägung gezogen werden, ob zusätzlich spezielle Blühstreifen mit heimischen Wildblumen zur Förderung von Insekten vorgeschrieben werden können. Dabei sollte bei der Mischung darauf geachtet werden, dass von Frühling bis Herbst immer Blüten vorhanden sind.

Abwägung:
  1. Agrar-Photovoltaikanlagen sind sicher ein sinnvoller Ansatz, haben aber auch, vor allem bezüglich des Landschaftsbildes Nachteile. Im vorliegenden Fall ist eine solche Anlage aufgrund der anderen Anforderungen nicht umzusetzen.

  1. Wird zur Kenntnis genommen; ausreichend große versiegelte Flächen stehen aktuell im Gemeindegebiet nicht zur Verfügung.

  1. Der Punkt ist auf Ebene des Bebauungsplanes zu behandeln.

  1. Der Punkt ist auf Ebene des Bebauungsplanes zu behandeln.

  1. Eine Begehung des Gebietes fand statt, wenn auch keine gezielte Kartierung nach den genannten Arten. Die Einschätzung im Umweltbericht wurde aufgrund der vorhandenen Strukturen getroffen. Von Seiten der Unteren Naturschutzbehörde als zuständige Fachbehörde wurden keine zusätzlichen Bestandsaufnahmen gefordert. Daher wird von weiteren Bestandsaufnahmen abgesehen.

  1. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und im Umweltbericht entsprechend ergänzt. Da sich im Bereich der Planung jedoch keine (potentiellen) Habitate der Gelbbauchunke befinden, steht die Planung diesem sehr weiträumig gefassten Projekt nicht entgegen.

  1. Die Bewertung der Böden ist aus dem Umweltatlas Boden übernommen. Die vorliegenden Braunerdeböden werden dort wie angegeben bewertet.

  1. Die Aussagen beziehen sich auf die Folgen der Nutzung als PV-Anlage, die Einschätzung kann also nicht nachvollzogen werden.

  1. Die Planzeichnung hat einen Maßstab von 1:1000; auf Ebene des Bebauungsplanes sind die Ausgleichsflächen zudem vermasst.

  1. Der Punkt ist auf Ebene des Bebauungsplanes zu behandeln.

Beschluss

Die Hinweise des Bund Naturschutz werden zur Kenntnis genommen. Die oben genannten Änderungen werden in die Entwurfsfassung der Planunterlagen eingearbeitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.09.2019 08:21 Uhr