Landratsamt Pfaffenhofen - Bodenschutz


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö beschließend 8.1.2

Sachverhalt

Stellungnahme:
Im Planbereich des Bebauungsplanes Nr. 45 „Solarpark Ottersried II" liegen keine Informationen zu Altlasten (Altstandorte, Altablagerungen), schädlichen Bodenveränderungen bzw. entsprechenden Verdachtsflächen vor. Sollten im weiteren Verfahren Bodenverunreinigungen festgestellt werden, sind das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt und das Landratsamt Pfaffenhofen zu informieren.
Bei einem (eventuellen) Rückbau der Anlage sind sämtliche baulichen Anlagen aus dem Boden zu entfernen und der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen.
Sollten im weiteren Verfahren oder bei Baumaßnahmen Bodenverunreinigungen festgestellt werden, sind das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt und das Landratsamt Pfaffenhofen zu informieren. Dieser Hinweis ist in der Planzeichnun g bereits enthalten.

Abwägung:
Ein entsprechender Hinweis zu den Altlasten ist in den textlichen Hinweisen unter Punkt C 2. bereits enthalten.
Der Bebauungsplan setzt unter Punkt 3.2 bereits fest, dass nach der Nutzung als Photovoltaikanlage die Flächen wieder in ihren Ausgangszustand zurückzuversetzen sind.

Beschluss

Die Hinweise des Landratsamt Pfaffenhofen, Untere Bodenschutzbehörde werden zur Kenntnis genommen. Änderungen an der Bauleitplanung sind nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.09.2019 08:21 Uhr