Feiwillige Feuerwehr Rohrbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö beschließend 8.1.9

Sachverhalt

Stellungnahme:

Zufahrt und Aufstellflächen
Für die Feuerwehr sind von der öffentlichen Straße her bis zur Umzäunung der Anlage Verkehrsflächen zu errichten. Diese Flächen haben mindestens der „Richtlinie über die Flächen der Feuerwehr“ zu entsprechen.
Diese Flächen sind mit dem Hinweiszeichen DIN 4066, Größe 3 zu beschildern.
 
Feuerwehreinsatzplan
Der Betreiber erstellt in Absprache mit der Feuerwehr Rohrbach einen Feuerwehreinsatzplan gemäß DIN 14095.
Dieser ist in dreifacher Ausfertigung der Feuerwehr Rohrbach im Format DIN A3, sowie in PDF-Format der Feuerwehr Rohrbach als auch der Kreisbrandinspektion zur Verfügung zu stellen. In den Plänen muss die Leitungsführung bis zu den Wechselrichtern und von dort bis zum Übergabepunk des Energieversorgungsunternehmens erkennbar sein. Die Planrevision wird auf 3 Jahre festgelegt.

Alarmplanung
Hinsichtlich der Objektplanung sollte durch die Gemeinde eine eindeutige Alarmadresse zugeordnet werden.

Zugänglichkeit
Am Zufahrtstor ist eine gewaltlose Zugänglichkeit für die Feuerwehr vorzusehen. Diese ist als Doppelschließung mit einem Schließzylinder „Feuerwehrschließung für den Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm“ auszuführen.

Freischaltelement
Es wird eine DC-Schaltstelle als Feuerwehrschalter (VdS 3145) gefordert. Die Freischaltung muss möglichst nahe am Modul erfolgen.

Betreiberkennzeichnung
Am Zufahrtstor ist deutlich und dauerhaft die Erreichbarkeit eines Verantwortlichen für die bauliche Anlage anzubringen und der Feuerwehr Rohrbach mitzuteilen.
Diese Daten sind im Falle eines Betreiberwechsels zu aktualisieren.
Adresse und Erreichbarkeit des zuständigen Energieversorgungsunternehmens ist bei der Alarmplanung zu hinterlegen.

Abwägung:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die genannten feuerwehrtechnischen Belange sind bereits im Vorhaben- und Erschließungsplan – der selbst Bestandteil des Bebauungsplanes ist – enthalten und sind vom Vorhabenträger im Zuge der Ausführungsplanung in enger Abstimmung mit der Feuerwehr zu beachten.

Beschluss

Die Hinweise der Freiwilligen Feuerwehr Rohrbach werden zur Kenntnis genommen und sind vom Vorhabenträger im Zuge der Ausführungsplanung in enger Abstimmung mit der Feuerwehr zu beachten. Änderungen an der Bauleitplanung sind nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.09.2019 08:21 Uhr