Kreisbrandinspektion Pfaffenhofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö beschließend 8.1.10

Sachverhalt

Stellungnahme:

Öffentliche Straßen, Flächen für die Feuerwehr
Die Verkehrsflächen von der öffentlichen Straße bis hin zur Umzäunung der Solar-Parks sind so anzulegen, dass sie hinsichtlich der Fahrbahnbreite, der Kurvenradiuskrümmung usw. mit den Fahrzeugen der Feuerwehr jederzeit ungehindert befahren werden können. Hinsichtlich der Beschaffenheit ist die Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr (u.a. Gesamtmasse max. 16 Tonnen; Achslast max. 10 Tonnen) zu beachten. Schotterrasen ist für die Herstellung der Flächen nicht zulässig.
Flächen für die Feuerwehr sind mit Hinweiszeichen nach DIN 4066, Größe 3, zu beschildern.

Löschwasserbedarf
Bei Solarparks sind im Brandfall wasserführende Fahrzeuge der Feuerwehr zur Löschwasserversorgung vorgesehen.

Feuerwehrplan nach DIN 14095 / Organisatorische Maßnahmen
Ein Feuerwehrplan nach DIN 14 095 ist in Absprache mit der örtlich zuständigen Feuerwehr sowie der Brandschutzdienststelle zu erstellen. Der Einsatzplan ist der Kreisbrandinspektion im PDF Datenformat zu übersenden UND der örtlichen Feuerwehr in zweifacher Ausfertigung (DIN A3, auf wasserfester Folie) zur Verfügung zu stellen.
Der Feuerwehreinsatzplan ist alle 2 Jahre durch einen Sachkundigen zu überprüfen.
Um einen Ansprechpartner im Schadensfall erreichen zu können, ist am Zufahrtstor deutlich und dauerhaft die Erreichbarkeit eines Verantwortlichen für die bauliche Anlage sowie die Erreichbarkeit des zuständigen Energieversorgungsunternehmens anzubringen.

Zugänglichkeit
Für die Feuerwehr ist eine gewaltlose Zugänglichkeit am Zufahrtstor vorzusehen. Es ist ein Schlüsselrohr (FSD 1) mit der „Feuerwehrschließung für den Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm“ am Feuerwehrzugang anzubringen.

Freischaltung der PV Anlage durch die Feuerwehr
Für einen sicheren Feuerwehreinsatz wird eine DC-Schaltstelle als Feuerwehrschalter (VdS 3145) gefordert. Die Freischaltung muss möglichst nahe am Modul erfolgen.


Abwägung:
Die genannten feuerwehrtechnischen Belange sind bereits im Vorhaben- und Erschließungsplan – der selbst Bestandteil des Bebauungsplanes ist – enthalten und sind vom Vorhabenträger im Zuge der Ausführungsplanung in enger Abstimmung mit der Feuerwehr/Kreisbrandinspektion zu beachten.

Öffentliche Straßen, Flächen für die Feuerwehr
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Sie sind im Zuge der Ausführungsplanung zu beachten.

Löschwasserbedarf
Wird zur Kenntnis genommen.

Feuerwehrplan nach DIN 14095 / Organisatorische Maßnahmen
Die geforderten Unterlagen sind im Zuge der Ausführungsplanung vom Vorhabensträger in Abstimmung mit der zuständigen Feuer-wehr zu erstellen. Die weiteren Hinweise unter Punkt 3. sind ebenfalls im Zuge der Ausführungsplanung zu beachten.  

Zugänglichkeit
Die Forderungen werden an den Vorhabenträger weitergeleitet und sind im Zuge der Ausführungsplanung zu beachten.

Freischaltung der PV Anlage durch die Feuerwehr
Die Freischaltung sollte im Zuge der Ausführungsplanung zwischen Feuerwehr und dem Vorhabensträger abgestimmt werden.

Beschluss

Die Hinweise der Kreisbrandinspektion werden zur Kenntnis genommen und sind vom Vorhabenträger im Zuge der Ausführungsplanung in enger Abstimmung mit der Feuerwehr/Kreisbrandinspektion zu beachten.  Änderungen an der Bauleitplanung sind nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.09.2019 08:21 Uhr