Beschluss zur Gemeindegrenzänderung zwischen der Gemeinde Rohrbach und der Stadt Pfaffenhofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 17.09.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Gemäß Fortführungsnachweis 218 01 der Gemarkung Rohr soll das Grundstück Fl.Nr. 919/1 Gem. Rohr mit einer Größe von 311 m² mit dem Grundstück Fl.Nr. 749 Gem. Gundamsried verschmolzen werden. Gemäß Fortführungsnachweis 264 01 Gemarkung Gundamsried soll das Grundstück Fl.Nr. 756/1 Gem. Gundamsried mit einer Größe von 622 m² mit dem Grundstück Fl.Nr. 919 Gem. Rohr verschmolzen werden.

Der genaue Verlauf der beabsichtigten Gemeindegrenzänderung ist aus dem beiliegenden Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, ersichtlich.

Die Grenzänderung bedarf gemäß Art. 11 Abs. 2 Nr. 1 Gemeindeordnung der Einverständniserklärung der beteiligten Gemeinden.

Das umzugliedernde Gebiet ist unbebaut und unbewohnt. Der beabsichtigte Grenzverlauf entspricht den Grundsätzen der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über kommunal Namen, Hoheitszeichen und Gebietsänderungen (NHG-Bek.).

Beschluss

Der Gemeinderat Rohrbach stimmt der Grenzänderung zwischen der Gemeinde Rohrbach und der Stadt Pfaffenhofen zu. Aus der Stadt Pfaffenhofen wird eine Fläche von 622 m² ausgegliedert und in die Gemeinde Rohrbach eingegliedert. Aus der Gemeinde Rohrbach wird eine Fläche von 311 m² in die Stadt Pfaffenhofen eingegliedert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2019 10:30 Uhr