Regierung von Oberbayern


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 08.10.2019 ö beschließend 4.1.4

Sachverhalt

Stellungnahme:

Vorhaben:
Ziel der vorliegenden Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ auf den Flurstücken Nr. 355, 356 und 357 Gemarkung Waal nördlich der Autobahn A 9 und westlich der Bahnlinie München Treuchtlingen. Der überplante Bereich umfasst ca. 3,2 ha. Die geplante maximale Modulhöhe beträgt 3,5 m. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist der Bereich als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt und wird derzeit auch landwirtschaftlich genutzt.

Erfordernisse:
LEP 1.3.1 (G) Den Anforderungen des Klimaschutzes soll Rechnung getragen werden, insbesondere durch (…) die verstärkte Erschließung und Nutzung erneuerbarer Energien (…).
LEP 6.2.1 (Z) Erneuerbare Energie sind verstärkt zu erschließen und zu nutzen.
LEP 6.2.3 (G) Freiflächen-Photovoltaikanlagen sollen möglichst auf vorbelasteten Standorten realisiert werden.
BayLplG Art. 6 Abs. 2 Nr. 4 (…) Die räumlichen Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien (…) (sollen) geschaffen werden.
RP 10 B I 8.2. (Z) In landschaftlichen Vorbehaltsgebieten kommt den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zur Sicherung des Arten- und Biotopschutzes, wichtiger Boden- und Wasserhaushaltsfunktionen, des Landschaftsbildes und der naturbezogenen Erholung besonderes Gewicht zu.
RP 10 BI Z 9.1: Regionale Grünzüge sollen der Verbesserung des Klimas und zur Sicherung eines ausreichenden Luftaustausches, der Gliederung der Siedlungsräume, der Erholungsvorsorge in Siedlungsgebieten und siedlungsnahen Bereichen dienen. Regionale Grünzüge sollen durch Siedlungsvorhaben und größere Infrastrukturmaßnahmen nicht unterbrochen werden. Planungen und Maßnahmen sollen im Einzelfall möglich sein, soweit die jeweilige Funktion nicht entgegensteht.

Bewertung:
Bzgl. der Erschließung und Nutzung erneuerbarer Energien wird das Vorhaben begrüßt. Die Flächen liegen teilweise im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet Nr. 13 „Ilmtal“. Hier kommt den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zur Sicherung des Arten- und Biotopschutzes, wichtiger Boden- und Wasserhaushaltsfunktionen, des Landschaftsbildes und der naturbezogenen Erholung besonderes Gewicht zu (RP 10 B I 8.2 (Z)). Die für die Freiflächen-Photovoltaikanlage vorgesehenen Standorte sind allerdings aufgrund der Lage an der Bahnlinie bzgl. der naturbezogenen Erholung und dem Schutz des Landschaftsbildes vorbelastet und sind diesbezüglich zur Realisierung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage geeignet (LEP 6.2.3 (G)).
Die Sicherungs- und Pflegemaßnahmen des landschaftlichen Vorbehaltsgebiets im Regionalplans Ingolstadt lt. B I 8.4.41 (G) stehen dem Vorhaben nicht entgegen. Darüber hinaus liegt das Vorhaben laut Karte 3 „Landschaft und Erholung“ des Regionalplanes Ingolstadt im Regionalen Grünzug Nr. 08 „Ilmtal mit Gerolsbachtal, Tal des Geisenhausener Baches und Tal der Wolnzach“. Es ist davon auszugehen, dass die Funktionen des Regionalen Grünzuges mit der vorliegenden Planung aufrechterhalten werden können.


Ergebnis:
Die Planung steht den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen.

Abwägung:
Die Fachstelle stellt die Erfordernisse der Raumordnung sowie deren Bewertung zusammen. Daraus schlussfolgert die Fachstelle, dass durch die Planung den Erfordernissen der Raumordnung Rechnung getragen wird und der Planung Nichts entgegensteht. Daher kann seitens der Fachstelle von einer Zustimmung gegenüber der Planung ausgegangen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern als Höhere Landesplanungsbehörde – welche im Gesamtergebnis keine Einwände gegenüber der Planung äußert – zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Datenstand vom 07.11.2019 08:56 Uhr