Kreisbrandinspektion Pfaffenhofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 08.10.2019 ö beschließend 4.1.6

Sachverhalt

Stellungnahme:

Aus der Sicht des abwehrenden Brandschutzes sind folgende Punkte zu beachten:

a) Flächen für die Feuerwehr

Die Verkehrsflächen von der öffentlichen Straße bis hin zur Umzäunung der Solar-Parks sind so anzulegen, dass sie mit den Fahrzeugen der Feuerwehr jederzeit ungehindert befahren werden können. Hinsichtlich der Beschaffenheit ist die „Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr“ (BayTB, Punkt A 2.2.1.1) einzuhalten.

b) Löschwasserbedarf

Bei Solarparks sind im Brandfall wasserführende Fahrzeuge der Feuerwehr zur Löschwasserversorgung vorgesehen. Einer Löschwasserversorgung durch das öffentliche Trinkwassernetz bedarf es im Regelfall nicht.

c) Feuerwehrplan

Wegen der Besonderheiten dieser Anlage ist ein Feuerwehrplan nach DIN 14 095 vom Betreiber in Absprache mit der Brandschutzdienststelle zu erstellen und der örtlichen Feuerwehr in zweifacher Ausfertigung sowie der Kreisbrandinspektion im PDF-Format zur Verfügung zu stellen. In den Plänen muss die Leitungsführung bis zum/zu den Wechselrichter/-n und von dort bis zum Übergabepunkt des Energieversorgungsunternehmens erkennbar sein. Weiter sind Trenneinrichtungen der PV- Module einzuzeichnen. Hinsichtlich einer eventuellen Objektplanung (Alarmplanung) sollte eine eindeutige Alarmadresse von der Gemeinde zugeordnet werden. Die Erreichbarkeit eines Verantwortlichen für die bauliche Anlage und des zuständigen Energieversorgungsunternehmens sind im Feuerwehrplan aufzunehmen und alle fünf Jahre auf Ihre Richtigkeit zu überprüfen.

Abwägung:
Die Hinweise für die Flächen der Feuerwehr, des Löschwasserbedarfs und des Feuerwehrplanes werden zur Kenntnis genommen und werden auf Bebauungsplanebene zur Beachtung bei der Ausführungsplanung im Vorhaben- und Erschließungsplan aufgenommen sowie in der Begründung entsprechend ergänzt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu. Eine Änderung an der Planung ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.11.2019 08:56 Uhr