Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfaffenhofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 08.10.2019 ö beschließend 4.1.8

Sachverhalt

Stellungnahme:

Landwirtschaftlicher Teil:
Aus landwirtschaftlich-fachlicher Sicht bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen Staubemissionen entstehen können, die u. U. die Leistung der Photovoltaikanlage beeinträchtigen. Daraus können keine Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden.
Die normale Bewirtschaftung der angrenzenden Flächen erfolgt u. a. durch Maschinen mit rotierenden Werkzeugen (Mähwerke, Heuwerbegeräte, Häcksler, Fräsen, Kreiseleggen, Mulchgeräte, usw.). Dadurch kann auch bei ordnungsgemäßem Einsatz der Geräte Steinschlag verursacht werden, was zu einer Beschädigung der Solarmodule führen kann. Es ist deshalb eine Lösung zu finden, die den Haftungsausschluss von Steinschlagschäden u. ä. durch die Bewirtschafter der angrenzenden Flächen gewährleistet.

Forstfachlicher Teil:
Auf Fl.Nr. 263 (Gem. Burgstall) wurde eine Einzelbaumsignatur eingefügt, obwohl diese Flurnummer außerhalb des Bebauungsplans liegt. Wir weisen darauf hin, dass es sich bei den Bäumen auf der nördlichen Teilflächen von Fl.Nr. 263 (Gem. Burgstall) um Wald nach Art. 2 BayWaldG handelt! Dieser Waldbestand soll als Wald erhalten bleiben und nicht, wie im Flächennutzungsplan angedeutet, auf Einzelbäume zurückgeführt werden. Wir empfehlen daher, die Signatur „Einzelbäume – Bestand“ zu löschen oder eine Waldsignatur zu verwenden.
Für den Fall, das Fällungsarbeiten vorgesehen sind, die den Waldcharakter zugunsten von Einzelbäumen auflösen, wäre der Tatbestand der Rodung erfüllt. Die Rodung bedürfte der Erlaubnis durch die untere Forstbehörde, im Einvernehmen mit der unteren Naturschutzbehörde. Da der Bebauungsplan Nr. 44 die Fl. Nr. 263 (Gem. Burgstall) nicht umfasst, wird die Rodungsmöglichkeit im vorliegenden Verfahren nicht geprüft.

Abwägung:
Landwirtschaftlicher Teil:
Es werden seitens der Fachstelle keine Einwände erhoben. Die aufgeführten Hinweise ergehen zur Kenntnis, werden redaktionell in der Begründung ergänzt und im Zuge der Umsetzung (in Form einer schriftlichen Haftungsfreistellungserklärung) berücksichtigt.

Forstfachlicher Teil:
Auf Ebene des Flächennutzungsplanes wurde entgegen der Aussage der Fachstelle keine Einzelgehölzsignatur auf Fl.-Nr. 263 (Gmkg. Burgstall) eingetragen. Dies geschah auf Ebene des Bebauungsplanes. Daher wird erstens an der Darstellung des Flächennutzungsplanes festgehalten und zweitens wird auf Ebene des Bebauungsplanes der planerische Hinweis „Einzelgehölz-Bestand“ herausgenommen. Der Waldcharakter bleibt somit unberührt. Eine Fällung von Einzelbäumen außerhalb des Geltungsbereiches ist nicht vorgesehen.
 

Beschluss

Der planliche Hinweis „Einzelgehölz-Bestand“ wird im Bebauungsplan herausgenommen. Die Darstellung des Flächennutzungsplanes wird beibehalten. Eine schriftliche Haftungsfreistellungserklärung wird beigebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.11.2019 08:56 Uhr