Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 08.10.2019 ö beschließend 5.1.5

Sachverhalt

Stellungnahme:

1. Grundwasser- und Bodenschutz, Altlasten
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 44 „Solarpark westlich Bruckbach“ sowie der 8. Änderung des Flächennutzungsplans bei Bruckbach der Gemeinde Rohrbach sind aus der derzeit vorhandenen Aktenlage keine Altablagerungen bzw. Altlastenverdachtsflächen oder sonstige schädliche Bodenverunreinigung bekannt. Sollten im Zuge von Baumaßnahmen Altlastenverdachtsfläche bzw. ein konkreter Altlastenverdacht oder sonstige schädliche Bodenverunreinigung bekannt sein bzw. werden, ist das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt zu informieren. In Absprache mit dem Wasserwirtschaftsamt sind diese Flächen mit geeigneten Methoden zu erkunden und zu untersuchen und für die weitere Bauabwicklung geeignete Maßnahmen festzulegen. Das Gelände fällt leicht nach Norden ab mit einem Höhenunterschied von ca. 1m. Das Grundwasser steht oberflächennah an. Sollten im Zuge von Gründungsarbeiten evtl. Grundwasserabsenkungen erforderlich werde, sind diese im wasserrechtlichen Verfahren beim Landratsamt Pfaffenhofen zu beantragen.
Sollten Geländeauffüllungen stattfinden, empfehlen wir dazu schadstofffreien Erdaushub ohne Fremdanteile (Z0-Material) zu verwenden. Auffüllungen sind ggf. baurechtlich zu beantragen. Auflagen werden dann im Zuge des Baurechtsverfahrens festgesetzt. Sollte RW1- bzw. RW2-Material eingebaut werden, sind die Einbaubedingungen gem. dem RC-Leitfaden „Anforderung an die Verwertung von Recycling-Baustoffen in technischen Bauwerken“ vom 15.06.2005 einzuhalten. Ggf. ist bzgl. des Einbauvorhabens ein Antrag beim Landratsamt Pfaffenhofen zu erstellen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Geltungsbereich laut aktuellem Luftbild landwirtschaftlich genutzt wird. Ggf. daraus entstandene Bodenbelastungen, insbesondere des Oberbodens, empfehlen wir bei Erdarbeiten hinsichtlich abfallrechtlicher Belange zu berücksichtigen.

2. Oberirdische Gewässer und wild abfließendes Wasser
Durch das Plangebiet verläuft mittig zwischen den zwei betroffenen Grundstücken mit den Flurnummern 355 und 356 der Gemarkung Waal ein verrohrter Entwässerungsgraben der im nördlichen Teil in einen offenen Graben (Fl. Nr. 357) nach Westen verläuft. Das Bebauungsgebiet liegt in keinem festgesetzten Überschwemmungsgebiet. Jedoch verläuft westlich des für den Solarpark vorgesehene Grundstück die Ilm (Gewässer II. Ordnung), dessen Überschwemmungsgebiet bei einem maßgeblichen hundertjährlichen Hochwasserereignisses bis in den nordwestlichen Teil des Geltungsbereichs ragt und sich bei extremen Hochwasserereignissen noch weiter in das Plangebiet erstreckt. Diesbezüglich ist die Planung für die geplante Landetankstelle nochmals anzupassen, um Schäden bei extremen Hochwasserereignissen zu vermeiden. Es wird empfohlen, diese in den südwestlichen Bereich zu verschieben. (siehe beiliegender planausschnitt, Quelle: Informationsdienst überschwemmungsgefährdete Gebiete, www.iug.bayern.de).

Abwägung:
Zu 1) Grundwasser- und Bodenschutz, Altlasten:
Die Fachstelle erklärt, dass innerhalb des Geltungsbereiches keine Altablagerungen bzw. Altlastenverdachtsflächen oder sonstige schädliche Bodenverunreinigungen bekannt sind.
Die Hinweise zur Vorgehensweise bei Altlastenverdacht oder sonstigen schädlichen Bodenverunreinigungen sowie möglichen Grundwasserabsenkungen werden als textliche Hinweise im Bebauungsplan sowie redaktionell in der Begründung ergänzt. Dasselbe gilt für die Hinweise zu möglichen Geländeauffüllungen.

Zu 2) Oberirdische Gewässer und wild abfließendes Wasser:
Der verrohrte Entwässerungsgraben und der offene Entwässerungsgraben bleiben durch die Planung unberührt bzw. wurden bei der Planung beachtet. Das festgesetzte Überschwemmungsgebiet wurde bei der Planung bereits beachtet und wird in der Planzeichnung ergänzt.
Die Thematik der Ladetankstelle selbst wird nicht weiter verfolgt. Der Standort für die Trafo-/ Übergabestation wird u. a. aufgrund einer möglichen Störung von bodenbrütenden Vogelarten beibehalten, jedoch wird diese durch eine geringe Aufschüttung hochwassersicher ausgeführt. An der Planung wird festgehalten.

Beschluss

Die Hinweise der Fachstelle werden entsprechend der Abwägung beachtet und die Planunterlagen ergänzt. Ansonsten wird an der Planung generell festgehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.11.2019 08:56 Uhr