Bund Naturschutz


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 08.10.2019 ö beschließend 5.1.10

Sachverhalt

Stellungnahme:

1. Schreiben vom 07.11.2018:
1. Aus Sicht des Bund Naturschutz ist eine zusätzliche Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie vorteilhaft und begrüßenswert. Für zukünftige Freiflächenanlagen rege ich an, über eine Doppelnutzung nachzudenken: Höher aufgeständerte Module mit mehr Abstand, darunter Landwirtschaft, wie z.B. auf folgender Seite dargestellt wird:
https://www.topagrar.com/energie/news/photovoltaik-und-ackerbau-sind-zusammen-moeglich-9368040.html. Falls noch möglich, wäre dies auch hier zu erwägen, da das Gebiet laut Begründung, Punkt 6.7, um 5 m tiefer als die Straße und Bahndamm liegt und optische Störungen durch die höheren Ständer kaum zu erwarten sind. So wäre der Verlust von ladwirtschaftlicher Nutzfläche sehr viel geringer als im vorliegenden Plan. Dazu wäre der Punkt 6.3 der Begründung anzupassen.

2. Direkt angrenzend an das Gebiet des Bebauungsplans befinden sich zwei Biotope. Deren Schutz ist unbedingt auch während der Bauarbeiten sicherzustellen.

3. Die Begrenzung der Nutzungszeit auf 30 Jahre mit dem Gebot der anschießenden Entsorgung der Module sollte mit einer Ausstiegsklausel versehen werden, da der Einsatz von wertvollen Rohstoffen und Energie für die Erzeugung der Module hoch ist und die Lebensdauer durchaus 30 Jahre übersteigen kann. Vor Ablauf der 30 Jahre könnte der Gemeinderat erneut entscheiden, ob eine Verlängerung sinnvoll ist. Die Begründung widerspricht hier dem Plan (Punkt 3.3).

4. Die Anlage einer Extensivwiese außerhalb und innerhalb der Einfriedung wird grundsätzlich begrüßt. Es sollte in Erwägung gezogen werden, ob zusätzlich spezielle Blühstreifen mit heimischen Wildblumen zur Förderung von Insekten vorgeschrieben werden können. Diese sollten möglichst weit entfernt von der Bahnlinie und der Staatsstraße angelegt werden, also im Westen, um die Insekten nicht durch den Verkehr zu gefährden. Dabei sollte bei der Mischung darauf geachtet werden, dass von Frühling bis Herbst immer Blüten vorhanden sind. Zur Reduktion des Pflegeaufwands kämen auch mehrjährige Stauden in Frage. Ansonsten sind regelmäßige Mahd, Entfernung des Mähgutes und Neuaussaat im Folgejahr nötig.

5. Für einige Tierarten werden die geplanten Pflanzungen wie Extensivwiese und der Sichtschutz durch Sträucher Lebensräume und Schutz bieten. Die große, nicht für PV genutzte Fläche böte jedoch die Chance, durch weitere Strauch- oder Baumstreifen für weit mehr Tierarten einen Lebensraum zu bieten. Dadurch würde die Bewertung der Auswirkungen auf das Schutzgut Tier (Punkt 19.6.2.3 der Begründung) noch positiver ausfallen. Wir regen daher an, die extensiv genutzten Flächen im Westen nicht durchgehend gleich als Extensivwiese vorzuschreiben, sondern die genannten höheren Pflanzen vorzusehen. Um die Verschattung der Module gering zu halten, könnten diese am Westrand des Gebiets vorgesehen werden. Nebenbei bieten Bäume und Sträucher auch deutlich mehr Blattoberfläche als Wiesen, wodurch sie mehr zur Luftverbesserung, Aufnahme von Feinstaub von den nahegelegenen Verkehrswegen und zur Umwandlung von CO2 beitragen. Die Kosten dafür sind einmalig etwas höher als für Wiesen, dafür fällt später kaum mehr Pflegeaufwand an, im Gegensatz zur Wiese. Der Einfluss auf das Landschaftsbild ist ebenfalls positiv zu bewerten. Falls die UNB zustimmt, wäre für die Anlage von Baumstreifen auch die Ausgleichsfläche geeignet.

6. Begründung, S. 6, Begrenzung: Die Himmelsrichtungen Ost und West wurden vertauscht.

7. Zu der Ladestelle für E-Bikes fehlen Details, z. B. zu der Art und Zahl der angebotenen Anschlüsse und ob der Strom kostenfrei abgegeben wird (was zu begrüßen wäre) oder nicht.

Insgesamt sehen wir die Planung, abgesehen von den obigen Anmerkungen, positiv.

Weiter wird um künftige Beteiligung der Ortsgruppe Rohrbach/Wolnzach bei Bauleitplanungen gebeten.


2. Schreiben vom 09.12.2018:
Die Stellungnahme vom 07.11.2018 wird wie folgt ergänzt:
Ich habe nachträglich erfahren, dass sich in dem für den Solarpark vorgesehenen Gebiet geschützte Wiesenbrüter befinden. Diese Information war in den beigefügten Unterlagen nicht enthalten und mir auch sonst vor Abfassung meiner Stellungnahme nicht zugänglich. Sie ändert aber die Sachlage. Außerdem habe ich die neue Information zum Anlass genommen, das Gebiet auf Schutzprogramme zu überprüfen und habe festgestellt, dass es zum Arten- und Biotopschutzprogramm BayernnetzNaturProjekte gehört, Projektnr. 1014, zum Schutz der Gelbbauchunke. Des Weiteren befindet sich hier das Objekt 186F der ABSP Schwerpunktgebiete (Ilmtal und Gerolsbach).
Ich bitte, darum durch geeignete Fachstellen die Fauna und den Schutzstatus daraufhin nochmal überprüfen zu lassen und anschließend allen TÖB einen aktualisierten Umweltbericht zu Stellungnahme vorzulegen.

Abwägung:
Zu Schreiben vom 07.11.2018:

zu 1) Die Doppelnutzung ist zwar zu begrüßen, jedoch eignet sich diese aus Sicht der Gemeinde nicht für den Standort. Dieser liegt wie vom Bund Naturschutz beschrieben etwas tiefer als die Erschließungsstraße. Gerade aber aus Gründen der Optik wird an der aktuellen Planung festgehalten, da diese durch Eingrünungsmaßnahmen keine visuelle Störung darstellt. Sollte es sich jedoch um 5 m hohe aufgeständerte Module handeln würden diese den Talraum optisch stören. An der bisherigen Planung wird festgehalten.

zu 2) Der Schutz der angrenzenden Biotope ist immer, auch während der Bauarbeiten sicherzustellen. Diese wird ggf. in der Begründung entsprechend ergänzt.

zu 3) Die Begrenzung der Nutzungsdauer auf 30 Jahre wird entsprechend den Aussagen der Begründung mit einer Ausstiegsklausel versehen, wodurch der Gemeinderat vor Ablauf der 30 Jahre erneut entscheiden kann, ob eine Verlängerung der Nutzung sinnvoll ist.

zu 4) Dem Wunsch des Bundes Naturschutz wird nachgekommen, zusätzlich ein spezieller Blühstreifen zur Förderung von Insekten in den Ausgleichsflächen randlich im Westen festgesetzt.

zu 5) Die Gemeinde kann die Forderung durchaus verstehen. Aufgrund der Stellungnahme der UNB ist die Gemeinde jedoch der Auffassung, dass die verbleibenden Flächen in Grünland umgewandelt werden sollten um eine Verbesserung der Flächen für Wiesenbrüter zu schaffen. Aus diesem Grund wird an der aktuellen Planungen festgehalten und keine weiteren Baum-Strauchpflanzungen auf den Flächen vorgesehen.

zu 6) Die Begründung wird entsprechend angepasst.

zu 7) Die Thematik der Ladetankstelle selbst wird nicht weiter verfolgt. Das Sondergebiet dient bei der weiteren Planung nur noch einer Trafo-/ Übergabestation.

Zum Beteiligungsverfahren) Die Ortsgruppe Rohrbach/Wolnzach wird seither bereits an allen einschlägigen Bauleitplanungen der Gemeinde beteiligt.


Zu Schreiben vom 09.12.2018:
Die Gemeinde bedankt sich für die ergänzende Stellungnahme des Bund Naturschutz in Bayern e.V. Zu den vorgebrachten Anmerkungen ergeht folgende Würdigung:
Der Bund Naturschutz merkt an, dass in den beigefügten Unterlagen nicht alle Informationen enthalten waren. Dies ist richtig, jedoch dient in der Bauleitplanung das Verfahren selbst dazu, diese Informationen, welche der Öffentlichkeit und der Gemeinde nicht uneingeschränkt zugänglich sind, seitens der Fachstellen zu erhalten.

Zu 1. geschützte Wiesenbrüter
Seitens des beauftragten Biologen Herrn Mayer (Flora+Fauna Partnerschaft) wurden im Jahr 2018 vier Begehungen (März-Mai) und im Jahr 2019 drei Begehungen (April) durchgeführt.
Es konnten im gesamten Untersuchungsraum, der intensiv landwirtschaftlich genutzt wird und hohem Freizeit- und Störungsdruck unterliegt, keine Feldbrüter festgestellt werden.
Verbotstatbestände nach § 44 Abs.1 Nr. 4 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie bzw. Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie) sind damit nicht einschlägig.
Die Gemeinde folgt damit den Aussagen des Biologen und sieht keine Störung der lokalen Populationen nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG.

Zu 2. Arten- und Biotopschutzprogramm BayernnetzNaturProjekte
Durch das Arten- und Biotopschutzprogramm BayernnetzNaturProjekte soll eine Optimierung des Talraums der Ilm entsprechend des Gewässerentwicklungskonzeptes durchgeführt werden.
  • Dabei soll das Retensionsvermögen verbessert werden.
Durch die Planung kommt es großflächig zu einer Umwandlung von Acker zu Grünland. Daher stellt die Planung eher eine Verbesserung dar.
  • Es soll zu einer Anhebung der Wasserstände kommen.
Dies wird durch die aktuelle Planung nicht berührt, da es weder zu einer Anhebung noch zu einer Absenkung kommt.
  • Entsprechend der Zielkarte Feuchtgebiete liegt hier ein überregionaler Entwicklungsschwerpunkt vor.
Dieser wird durch die Planung nicht berührt.
  • Entsprechend der Zielkarte Gewässer soll der Erhalt und Förderung des naturnahen Charakters der Fließgewässer (Ilm) gefördert werden.
Die Verbesserung der Gewässer sind nicht Bestandteil der Planung. Es kommt jedoch im Talraum zu einer Verbesserung durch die Umwandlung von Acker in Grünland.
Das Arten- und Biotopschutzprogramm soll dem Schutz der Gelbbauchunke dienen. Es kann festgehalten werden, dass durch eine PV-Anlage keine Überbauung im klassischen Sinne durchgeführt wird und diese daher keine negativen Auswirkungen auf die Gelbbauchunke hat.Durch die Planung einer PV Anlage kommt es im Gegensatz zum IST-Zustand zu keinen wesentlichen Veränderungen.
Des Weiteren kann festgehalten werden, dass seitens der Unteren Naturschutzbehörde als zustände Fachbehörde im Zuge der Informationspflicht der Behörden die Gelbbauchunke nicht thematisiert wurde und daher auch hier von keinen negativen Auswirkungen ausgegangen wird.

Auf Grundlage der im Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB gewonnenen Erkenntnisse wird der Umweltbericht entsprechend aktualisiert und angepasst.

Beschluss

Die Anmerkungen der Fachstelle werden entsprechend dem Abwägungsvorschlag beachtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 7

Datenstand vom 07.11.2019 08:56 Uhr