Autobahndirektion Südbayern


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 08.10.2019 ö beschließend 5.1.12

Sachverhalt

Stellungnahme:
Der Geltungsbereich liegt in einem Abstand von ca. 300 m zum äußeren Rand der befestigten Fahrbahn der A 9. Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes werden grundsätzlich keine Einwendungen erhoben Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Leitungsverlauf der Stromtrassen vom Standort der PV-Anlage bis zum Einspeisepunkt des EVUs noch während des Verfahrens zu sichern und zu genehmigen ist.
Die Errichtung einer Übergabeschutzstation innerhalb der Bauverbotszone (40m Bereich) nach § 9 Abs. 1 FStrG ist nicht zulässig. Werbeanlagen, die von der A9 aus einsehbar sind oder auf die A9 einwirken, sind unzulässig.

Abwägung:
Die Hinweise zur Sicherung des Leitungsverlaufs der Stromtrasse werden im Zuge des weiteren Verfahrens beachtet. Die weiteren Hinweise ergehen zur Kenntnis.

Beschluss

Die Hinweise der Fachstelle werden entsprechend beachtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.11.2019 08:56 Uhr