Änderungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 08.10.2019
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderung der Innenbereichssatzung Nr. 1 „Fürholzen“ (einschließlich der hierzu ergangenen „1. Änderung und Erweiterung“) für den gesamten räumlichen Geltungsbereich der Innenbereichssatzung.
Folgende der mit der 1. Änderung und Erweiterung der Innenbereichssatzung Nr. 1 „Fürholzen“ getroffenen Festsetzungen werden geändert:
Ergänzung der Bauweise „E+D / E+1“ um die Bauweise „E“ (= nur erdgeschossig)
- Dachform:
Ergänzung für die Bauweise „E“: gleichgeneigtes Sattel- oder Walmdach zulässig; Anbauten wie Wintergärten, Terrassen-/Hauseingangsüberdachungen und sonstige untergeordnete Bauteile können auch mit einem Pultdach (Dachneigung max. 25°) ausgeführt werden.
- Dachaufbauten:
Ergänzung für die Bauweise „E“: keine Dachaufbauten zulässig
- Dachneigung:
Ergänzung für die Bauweise „E“: 18-25°
Die restlichen Festsetzungen der rechtskräftigen Innenbereichssatzung samt ergangener 1. Änderung bleiben unverändert.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.11.2019 08:56 Uhr