Änderungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 08.10.2019 ö 6.2

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderung der Innenbereichssatzung Nr. 1 „Fürholzen“ (einschließlich der hierzu ergangenen „1. Änderung und Erweiterung“) für den gesamten räumlichen Geltungsbereich der Innenbereichssatzung.

Folgende der mit der 1. Änderung und Erweiterung der Innenbereichssatzung Nr. 1 „Fürholzen“ getroffenen Festsetzungen werden geändert:

  • § 2 Nr. 1 (Festsetzungen durch Planzeichen):
Ergänzung der Bauweise „E+D / E+1“ um die Bauweise „E“ (= nur erdgeschossig)

  • § 2 Nr. 2.3 (Festsetzungen durch Text):
-        Dachform: 
Ergänzung für die Bauweise „E“: gleichgeneigtes Sattel- oder Walmdach zulässig; Anbauten wie Wintergärten, Terrassen-/Hauseingangsüberdachungen und sonstige untergeordnete Bauteile können auch mit einem Pultdach (Dachneigung max. 25°) ausgeführt werden.
-        Dachaufbauten: 
Ergänzung für die Bauweise „E“: keine Dachaufbauten zulässig
-        Dachneigung: 
Ergänzung für die Bauweise „E“: 18-25°

Die restlichen Festsetzungen der rechtskräftigen Innenbereichssatzung samt ergangener 1. Änderung bleiben unverändert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.11.2019 08:56 Uhr