Die Entscheidung über diesen TOP wurde in der letzten GR-Sitzung am 08.10.2019 vertagt. Heute sollte der Gemeinderat einen finalen Beschluss über den künftigen Standort des gemeinsamen Feuerwehrhauses für die Feuerwehren Gambach, Rohr und Waal finden. In Anbetracht der nochmals schriftlich vorgebrachten Bedenken von mehreren Seiten trug der Vorsitzende nochmals die aktuelle Beschluss- und Informationslage vor und unterbreitete einen Alternativvorschlag zur weiteren Vorgehensweise. Die Details im Einzelnen:
Aktuelle Beschluss- und Informationslage:
- GR-Sitzung 18.06.2019:
Besichtigung Flnr. 3 und Flnr. 106 mit IB Obereisenbuchner und FW Waal, Rohr und Gambach. Beschluss zur Prüfung der Alternativfläche mit einer Gegenstimme gefasst. Alle FW haben zugestimmt.
- GR-Sitzung 08.10.2019:
Vorstellung der Ergebnisse der Untersuchung und Auftrag an IB Obereisenbuchner zur Überprüfung der Kostenberechnung. Keine Beschlussfassung zur Standortfrage.
- Die Überprüfungen wurden durchgeführt und in der Arbeitskreis-Sitzung „Feuerwehr“ (AK-FW-Sitzung) an die Ortsteilfeuerwehren verteilt. Der GR erhielt die überarbeiteten Unterlagen als Anlage zur heutigen Sitzung.
- Finale Fertigstellung des Feuerwehrbedarfsplanes in der AK-FW-Sitzung am 22.10.2019:
- Festlegung auf ein gemeinsames neues Feuerwehrhaus für die Feuerwehren der Ortsteile Waal, Rohr, Gambach ohne Standortangabe.
- Festlegung der Fahrzeugausstattung.
- Laufzeit des Bedarfsplanes bis 2023 (also auch deren Umsetzung).
- Es wurde ein einstimmiger Beschluss über die finale Fassung des Feuerwehrbedarfsplanes zur Vorlage und Beschlussfassung im Gemeinderat gefasst.
- Prüfung des Zielerreichungsgrades für beide Standorte durch Büro IBG und Testfahrten der FFW Fahlenbach. Ergebnis: Innerhalb der Best-Case-Frist von 4:15 Min. ist der bebaute Zusammenhang von Waal, Ossenzhausen, Rohr, Rinnberg, Gambach und Teilen darüber hinaus abgedeckt.
Heute geplant:
Finale Abstimmung über Standort und Vergabe weiterer Planungsaufträge.
Problem:
Im Nachgang zur letzten GR-Sitzung und im Vorlauf zur heutigen GR-Sitzungen wurden diverse Bedenken zum Standort auf Flnr. 106 durch die Feuerwehren Rohr und Gambach geäußert, E-Mails versandt und persönliche Gespräche mit einigen GR-Mitgliedern geführt.
Kernaussage: „Wenn der Standort 106 realisiert wird, dann machen die FW Rohr und Gambach nicht mit.“
Von Seiten der FFW Waal kamen keine Einwände.
Mit der heutigen Präsenz soll insbesondere die Haltung der FFW Rohr und Gambach unterstrichen werden.
Fazit aus Sicht des BGM:
Eine heutige Beschlussfassung über den Standort ist erneut nicht sinnvoll, da durch die verhärteten Positionen (GR/FFW) keine objektive und sachdienliche Entscheidung zu erwarten ist. Eine Investition in der zu erwartenden Höhe ist jedoch nur zielführend, wenn die drei Feuerwehren wie vereinbart zusammenarbeiten.
Vorschlag:
- Der Gemeinderat überträgt letztmalig den Auftrag zur Lösung der Standortfrage an die Feuerwehren Waal, Rohr und Gambach.
- Die Frist zur Rückmeldung des Ergebnisses durch die Feuerwehren endet am 31.12.2019.
- Der finale Standortvorschlag ist von den Kommandanten und den Stellvertretern der Feuerwehren Waal, Rohr und Gambach zu unterzeichnen. Die Feuerwehren müssen auch dahinterstehen!
- Bei späterem Eingang ist automatisch der neue Gemeinderat ab 01.05.2020 zuständig.
- Ergänzend sollen noch konkrete, realistische und finanzierbare Planungs- bzw. Änderungsvorschläge auf Basis der vorhandenen Planungen erarbeitet werden. Diese werden dann im AK weiterverfolgt und verfeinert.
- Erste Planungsvorschläge sollen im Falle der Wahl des Alternativstandortes 106 auch für das „Alte Feuerwehrhaus“ durch die aktuellen Nutzer erarbeitet werden.
- Der ursprünglich geplante max. Kostenrahmen bis 1,8 Mio. EURO muss gehalten werden.
Nochmaliger Hinweis:
- Die Feuerwehren Waal, Rohr und Gambach haben dem gemeinsamen Standort im Feuerwehrbedarfsplan, der als Rahmenwerk für den Gemeinderat dient, zugestimmt.
- Falls keine Einigung auf einen Standort erfolgt, ist der eigenständige Fortbestand der jeweiligen Feuerwehr nicht mehr gesichert, da hierfür dann keine Unterhaltsleistungen der Gemeinde gewährt werden.