Festlegung Erfrischungsgeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 29.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 29.10.2019 ö 5.3

Sachverhalt

Für die Tätigkeit als Wahlhelfer ist ein Erfrischungsgeld zu zahlen. Der Kreisausschuss hat ein Erfrischungsgeld von 40 € festgelegt. Nachdem die Auszählung der Kommunalwahlen sich bis nach Mitternacht hinziehen wird, und bereits bei der Europawahl (Ende 20:00 Uhr) ein Erfrischungsgeld von 30 € bezahlt wurde, schlägt die Verwaltung vor, für die Kommunalwahlen am 15.03.2020 ein Erfrischungsgeld in Höhe von 70 € und bei einer evtl. Stichwahl 14 Tage später ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40 €  festzulegen.

Beschluss

Für die Kommunalwahlen am 15.03.2020 wird ein Erfrischungsgeld in Höh e von 70 € festgelegt. Sollte am 28.03.2020 eine Stichwahl (Landrat, Bürgermeister) stattfinden, wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40 € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.11.2019 09:35 Uhr