Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 19.11.2019 ö beschließend 2.1.7

Sachverhalt

Stellungnahme:
Aus landwirtschaftlich-fachlicher Sicht bestehen zur o. g. Planung folgende Anmerkungen:

Bereich Landwirtschaft
  • Es wird erneut kritisch auf den Verlust von über 9 ha landwirtschaftlichen Nutzflächen hingewiesen. Das Planungsgebiet ist nach der landwirtschaftlichen Standortkartierung als Fläche mit günstigen Erzeugungsbedingungen eingestuft. In diesem Zusammenhang wird empfohlen, auch die im Süden und Westen gelegene private Grünfläche innerhalb des Planungsgebiets als Ausgleichsfläche zu berücksichtigen, und so den Bedarf an externen Ausgleichsflächen zu reduzieren.

  • Das Regenrückhaltebecken im Nordwesten des Planungsgebiets ist so zu gestalten, dass das eingeleitete Wasser wieder vollständig abfließen bzw. versickern kann. Die Entstehung eines Gewässers ist zu vermeiden.

Abwägung:
Der Verlust an landwirtschaftlicher Nutzfläche ist zur Erhaltung des Betriebsstandorts im Gemeindegebiet unumgänglich. Geeignete Flächen der Innenentwicklung sind nicht verfügbar. Um einen, für betriebliche Bedürfnisse eines großen Betriebs geeigneten Standort ausweisen zu können, muss fast immer auf landwirtschaftlich genutzte Flächen zurückgegriffen werden.
In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde wurde die Eingriffs-/Ausgleichregelung behandelt und entsprechende Maßnahmen festgesetzt. Die Eingrünungsflächen entlang der Staatsstraße liegen im Einflussbereich dieser und sind daher nicht als Ausgleichsflächen geeignet.
Das Sickerbecken wird so gestaltet, dass regelkonform das Regenwasser innerhalb von 24 Stunden versickert.


Bereich Forsten:
Von dem geplanten Vorhaben ist Wald nach Art. 2 des Waldgesetzes für Bayern
(BayWaldG) indirekt betroffen.
Das geplante Gewerbegebiet grenzt im Osten an Wald an. Es handelt sich dabei um einen etwa 20-25 m hohen ca. 50-70-jährigen Kiefer-Laubholz-Bestand mit zahlreichen Fichten. Der Wald stockt auf einem west- bis nordwest-exponierten leichten Hang. Der Wald liegt in Hauptwindrichtung nachgelagert und ist nach Waldfunktionsplanung von besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild und als Lebensraum. Aus den Planunterlagen geht hervor, dass die Baugrenze bei ca. 20 m liegt. Das Vorhaben befindet sich damit z. T. im Baumwurfbereich. Der Bestand ist grundsätzlich stabil.
Nach Art. 3 Bayerische Bauordnung (BayBO) sind Anlagen so zu errichten dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet wird. Wir weisen darauf hin, dass unabhängig von Sturmereignissen jederzeit Bäume unvermittelt umstürzen oder Äste/Kronenteile herabfallen können. Das Risiko für Sach- oder Personenschäden kann daher nicht völlig ausgeschlossen werden.
Aufgrund der Lage des Waldes zum geplanten Gewerbegebiet und der Zusammensetzung des Bestandes empfehlen wir die Grenze der Bebauung zum Wald von mindestens 15 m (entspricht Baugrenze). Darüber hinaus empfehlen wir bei der Errichtung von Gebäuden die nicht als Lagerhallen, sondern dem ständigen Aufenthalt von Personen dienen einen Abstand zum benachbarten Wald von 20 m. Nach den vorliegenden Planungsunterlagen werden die vorgeschlagenen Abstände erreicht, von einem höheren Abstand kann daher abgesehen werden.
Im Zuge der naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen ist eine Eingrünung des Gewerbegebietes vorgesehen. Hierbei sollen neben Sträuchern auch Bäume gepflanzt werden. Wir weisen darauf hin, dass bei den Pflanzungen die Vorgaben des Forstlichen Vermehrungsgutgesetzes (Fo VG) einzuhalten sind.


Abwägung:
Der Hinweis, dass bei Pflanzungen die Vorgaben des Forstlichen Vermehrungsgutgesetzes (FoVG) einzuhalten sind, wird gem. Abwägung der Stellungnahme im Bebauungsplanverfahren redaktionell in die Hinweise des Bebauungsplans aufgenommen.

Beschluss

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.12.2019 08:29 Uhr