Landratsamt Pfaffenhofen - Naturschutz
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 19.11.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Stellungnahme:
Aus naturschutzfachlicher Sicht bestehen keine durchgreifenden Bedenken gegen das geplante Vorhaben.
Die Ausgleichsmaßnahmen wurden im Vorfeld mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Die naturschutzfachlichen Forderungen vom. 28.03.2019 wurden übernommen.
Folgendes wird angeregt/ gefordert:
Die dingliche Sicherung der Ausgleichsflächen ist spätestens bis zum Satzungsbeschluss als beglaubigte Kopie der unteren Naturschutzbehörde vorzulegen und an das Ökoflächenkataster des LfU, Außenstelle Hof, zu melden (Festsetzungen Nr. 11 des Bebauungsplans). Entbehrlich ist eine dingliche Sicherung nur bei Grundstücken im Eigentum der Gemeinde wegen deren Verpflichtung nach Art. 1 BayNatSchG ihre Grundstücke im Sinn der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu bewirtschaften.
Abwägung:
Die Stellungnahme des Naturschutzes ist zur Kenntnis zu nehmen.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.12.2019 08:29 Uhr