Markt Wolnzach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 19.11.2019 ö beschließend 3.1.16

Sachverhalt

Stellungnahme:

Da der Knotenpunkt von der ST 2549 von Wolnzach vor allem abbiegend nach links auf die ST 2232 nach Pfaffenhofen a.d.llm bereits jetzt stark belastet ist, wurde ein 3 armiger Kreisverkehr geplant.
Zur Erschließung des geplanten Gewerbegebietes soll nunmehr ein 4-armiger Kreisverkehr gestaltet werden.
In der Verkehrstechnischen Untersuchung vom 07.06.2018 von Prof.- Dr.- Ing. Harald Kurzak, München,
wurde ermittelt, dass den 4. Anschluss des Kreisverkehres als einzigen Nutzer die Firma Kempf bedient. Das Verkehrsaufkommen wird am neuen Standort wie folgt angesetzt: 200 KFZ-Fahrten pro Tag und Richtung, also rund 400 Kfz-Fahrten am Tag als Summe des Quell- und Zielverkehrs. Der Schwerlastanteil wir bei max. 5% liegen (10-20 LKW-Fahrten/Tag).
Das höchste stündliche Verkehrsaufkommen des Gewerbegebietes tritt vor und nach den Schichtwechseln auf, die allerdings außerhalb der "normalen" Berufsverkehrszeiten liegen werden. Für diese „normalen" Berufsverkehrszeiten, die maßgebend für die Leistungsberechnung sind, wird ein Spitzenstundenanteil des Gewerbegebiets von 10% des Tagesverkehrs sowohl für die Zufahrt-als auf für die Ausfahrt angesetzt.

Morgenspitze: zufahrend        10%= 20 Kfz/Std.        Abendspitze: zufahrend        10%= 20 Kfz/Std.
ausfahrend        10%= 20 Kfz/Std.                          ausfahrend        10%= 20 Kfz/Std.
                       
Hinsichtlich der Herkunft-Ziel-Verteilung wird angenommen, dass die Fahrten vom Gewerbegebiet gelichverteilt (d.h. zur jeweils 25%) von/zur ST 2232 Nord, von/zur ST 2232 Süd, von/zur ST 2549 Wolnzach und von/zur Burgstaller Straße abgewickelt werden.
Mit dem geplanten Kreisverkehrsplatz an der heutigen Einmündung ST 2232/ ST 2549 wird bis zum Prognosejahr 2030 der Verkehr leistungsfähig und verkehrssicher abgewickelt.
Der Marktgemeinderat nimmt die im Nachgang der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB in Bezug auf die Anregungen in der Stellungnahme des Marktes Wolnzach vom 04.04.2019 vorgelegten und im Sachverhalt dargestellten Informationen zur Kenntnis.
Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach erhebt keine Einwände gegen oben genanntes Bauleitplanverfahren. Im Übrigen wird auf die Stellungnahme vom 04.04.2019 verwiesen.

Abwägung:
Die Hinweise werden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme vom 04.04.2019 wurde im Rahmen der Abwägung und Beschlussfassung vom 02.07.2019 behandelt.

Beschluss

Die Hinweise werden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme vom 04.04.2019 wurde im Rahmen der Abwägung und Beschlussfassung vom 02.07.2019 behandelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.12.2019 08:29 Uhr