Bürger XXXX


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 19.11.2019 ö beschließend 3.1.17

Sachverhalt

Stellungnahme:

Wir bedauern, dass Sie unser Anliegen zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Rohrbach-Ost" in Ihrer bisherigen Planung nicht berücksichtigen wollen und möchten hiermit erneut gegen den aktuell vorgelegten Bebauungsplan Einspruch erheben. Der Argumentation aus Ihrem Schreiben können wir an mehreren Stellen nicht folgen.
Zum Thema Verkehrssicherheit geben Sie an, dass die Möglichkeit zum Queren der St2232 ggü. dem heutigen Zustand verbessert wird, indem drei Querungen mit Mittelinsel vorgesehen sind. Dabei ist jedoch zu beachten, dass heute für Fußgänger kein Bedarf zur Querung der St2232 besteht, was durch die Erschließung durch die Firma Kempf und die dort hin pendelnden Arbeitnehmer drastisch zunehmen wird. Durch die Verlegung des Kreisels an die Einmündung der Burgstaller Straße kann die notwendige Anzahl an Querungen auf nur eine einzige reduziert werden, was die Verkehrssicherheit sowie den Verkehrsfluss, insbesondere zu Pendlerzeiten, deutlich verbessert.
Im Rahmen der öffentlichen Informationsveranstaltung vom 07.03.2019 haben Sie darauf hingewiesen, dass durch die Erschließung des Gewerbegebiets Rohrbach-Ost durch die Firma Kempf nicht mit einem wesentlich erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen ist, insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass sich die Anzahl der LKWs, welche die Firma Kempf beliefern bzw. Ware abholen auf ein bis zwei Fahrzeuge am Tag beschränkt. In Ihrem Schreiben vom 12.08.2019 ist von 8- 10 LKW-Fahrten am Tag die Rede, im Zeitungsartikel des Pfaffenhofener Kuriers vom 17.09.2019 zum Thema „An der Hopfenstraße entstehen 16 Wohnungen" ist sogar von einem zusätzlichen Verkehrsaufkommen von 400 Fahrzeugen, davon 5 %, also 20 LKW, die Rede. Aus Sicht der Anwohner ist daher sehr wohl mit einer erhöhten Verkehrs- und Lärmbelastung zu rechnen.
Wie Sie bereits selbst in Ihrem Schreiben feststellen, werden die zulässigen Grenzwerte bereits heute überschritten, was messtechnisch nachgewiesen wurde. Dabei ist jedoch anzumerken, dass die Untersuchungen in einem Zeitraum durchgeführt wurden, in dem die St2232 nach Pfaffenhofen aufgrund von Brückenbauarbeiten gesperrt war und damit mit einem geringeren Verkehrsaufkommen zu rechnen war. Durch die von Ihnen dargelegten Maßnahmen soll die Belastung anhand Ihrer Prognosen zwar reduziert werden, allerdings liegt nach wie vor eine deutliche Überschreitung der zulässigen Grenzwerte vor. Dabei finden die subjektiv als erheblich störend wahrgenommenen Beschleunigungen von Kraftfahrzeugen, die durch die Einführung eines Kreisels verstärkt zu erwarten sind, in Ihrer Betrachtung noch keine Berücksichtigung. Nach Angaben des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg ist hier mit einer Erhöhung des Lärmpegels um bis zu 4 dB(A) zu rechnen. Die von Ihnen genannten Maßnahmen zur Lärmreduzierung (Einführung des Kreisels und Verlegung um ca. 60 m nach Nordosten) sind damit keineswegs zielführend. Die Ausführungen im Ihnen vorliegenden Schreiben des Bund Naturschutzes vom 08.04.2019 bestätigen diese Argumentation (siehe Punkt 9). Durch eine Verlegung des Kreisels an die Einmündung der Burgstaller Straße würde der Kreisel in ein bereits bestehendes Gewerbegebiet verlegt werden und die umliegenden Wohn- und Mischgebiete würden nicht durch ein weiter erhöhtes Lärmaufkommen belastet.
Entgegen Ihrer Aussage, dass eine Verlegung der: Kreuzung St2232 - Bahner Berg an die Burgstaller Straße in Form eines Kreisel bereits intensiv bewertet wurde, legen Sie in Ihrem Schreiben vom 12.08.2019 dar, dass diese Option durch das staatliche Bauamt Ingolstadt nicht beabsichtigt bzw. gewünscht ist. Wir möchten Sie daher erneut auffordern, diese Option unter Berücksichtigung der in unserem Schreiben vom 08.04.2019 vorgebrachten Aspekte sowie der oben angeführten Argumente ernsthaft in Erwägung zu ziehen und zu bewerten, und die Kreuzung an die heutige Einmündung der Burgstaller Straße in die St2232 zu verlegen.
Ein weiterer Aspekt für die Verlegung des Kreisels ist die geplante Änderung des Bebauungsplans Burgstaller Straße, welche im Donaukurier Artikel "5000 Euro Defizit pro Gruppe" vom 18.09.2019 beschrieben wird. Durch die Erweiterung für die Autologistikfirma ist an dieser Kreuzung zusätzlich zum üblichen Pendelverkehr mit einem weiter erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen, welches durch die Verlegung des Kreisels an die Kreuzung Burgstaller Straße - St2232 besser bewältigt werden kann.
Des Weiteren stellt sich für die Anwohner die Frage, warum der Markt Wolnzach in seinem Schreiben vom 04.04.2019 anregt, den Bebauungsplan nicht als Gewerbegebiet sondern zur Klarstellung als Industriegebiet anzugeben. Ebenso soll das neu erschlossene Baugebiet laut Schreiben von Herrn Dr. Sebastian Wagner vom 12.03.2019 als Industriegebiet ausgewiesen werden. Durch die Ausweisung eines Industriegebietes in unmittelbarer Nähe zum auch von der Gemeinde Rohrbach vermarkteten Wohngebiet Moosäcker würden Sie den Wert des von der Gemeinde profitabel verkauften Grundes deutlich reduzieren, da die Grundstücke dann ein einzelnes Wohngebiet umringt von Staatsstraße, Gewerbe- und Industriegebiet darstellen. Im Übrigen wiederspricht die Ausweisung eines Industriegebietes ausdrücklich Ihren Ausführungen der Informationsveranstaltung vom 07.03.2019. Sollten die von Ihnen vorgetragenen Bedingungen für ein Gewerbegebiet nicht eingehalten werden, fordern wir sie auf, auf die Erschließung des Baugebietes zu verzichten und stattdessen die freien Flächen im bereits erschlossenen Bruckbach zu nutzen. Damit kämen Sie auch der Forderung des Umweltbundesamts nach, den Flächenverbrauch in Bayern einzugrenzen. Wir bitten Sie, auch dazu ausführlich Stellung zu beziehen.


Abwägung:
Verkehrssicherheit Fußgänger:
Die Verkehrssicherheit von Fußgängern und Radfahrern ist auch ein Anliegen der Gemeinde Rohrbach und des Staatlichen Bauamts. Durch den Bau des Kreisverkehrs und des neu konzipierten Fuß- und Radweges werden in diesem Bereich erstmalig Möglichkeiten zur Querung für Fußgänger und Radfahrer geschaffen, die bislang noch nicht vorhanden waren.
Sie dienen neben der fußläufigen Anbindung an das geplante Gewerbegebiet auch der Anbindung an das überörtlich geplante Radwegenetz (parallel zu den Staatsstraßen) und zum Bahnhaltepunkt. Die Lage des Kreisverkehrs wurde entsprechend der Planung des Staatlichen Bauamts in den vorliegenden Bebauungsplan übernommen.
Es sind insgesamt 3 Querungen (südlicher Ast St2232, östlicher Ast St2549 und Zufahrt Gewerbegebiet) vorgesehen. Diese sollen jeweils mit einer Mittelinsel als Querungshilfe und Aufstellfläche sicher ausgestaltet werden. Das ist die gängige und funktionierende Praxis und gewährleistet nach den Erfahrungswerten des Staatlichen Bauamts ein sicheres Überqueren (siehe auch Stellungnahme des Staatlichen Bauamts Ingolstadt, Hr. Beitler vom 05.11.2019 - unter Alternative Anbindung).

Verkehrsaufkommen:
In der Verkehrstechnischen Untersuchung vom 07.06.2018 von Prof.- Dr.- Ing. Harald Kurzak, München, wird unter der Voraussetzung, dass der 4. Anschluss des Kreisverkehres als einzigen Nutzer künftig die Firma Kempf bedient, das Verkehrsaufkommen am neuen Standort mit 200 KFZ-Fahrten pro Tag und Richtung, also rund 400 Kfz-Fahrten am Tag als Summe des Quell- und Zielverkehrs angesetzt. Der Schwerlastanteil wird bei max. 5% liegen (10-20 LKW-Fahrten/Tag).

Das höchste stündliche Verkehrsaufkommen des Gewerbegebietes tritt vor und nach den Schichtwechseln auf, die allerdings außerhalb der „normalen“ Berufsverkehrszeiten liegen werden. Für diese „normalen“ Berufsverkehrszeiten, die maßgebend für die Leistungsberechnung sind, wird ein Spitzenstundenanteil des Gewerbegebiets von 10% des Tagesverkehrs sowohl für die Zufahrt als auf für die Ausfahrt angesetzt.

Morgenspitze:        zufahrend 10%= 20 Kfz/Std.        / ausfahrend 10%= 20 Kfz/Std.

Abendspitze:                zufahrend 10%= 20 Kfz/Std. / ausfahrend 10%= 20 Kfz/Std.

Hinsichtlich der Herkunft-Ziel-Verteilung wird angenommen, dass die Fahrten vom Gewerbegebiet gleichverteilt (d.h. zur jeweils 25%) von/zur ST 2232 Nord, von/zur ST 2232 Süd, von/zur ST 2549 Wolnzach und von/zur Burgstaller Straße abgewickelt werden.

Diese Werte wurden als Prognose-Planfall bei der Schalltechnischen Untersuchung mit angesetzt und sind somit auch in die Geräusch-Kontingentierung des Gewerbegebiets eingeflossen. Im Rahmen der Schalltechnischen Untersuchung wurde aufgezeigt, dass es durch den Prognose-Planfall (mit Neubau des Kreisverkehrs) zu einer Reduzierung der Geräuschimmissionen kommt.

Gemäß den Unterlagen des Sachgebietes Verkehr –ÖPNV des Landratsamtes Pfaffenhofen war die Staatsstraße zum Zeitpunkt der Verkehrszählung (17.05.2018) nicht gesperrt.

Immissionsschutz:
Die Beurteilung des Straßenverkehrs erfolgt nach der 16. BImSchV in Zusammenhang mit der RLS 90. Die RLS 90 beinhaltet für Kreisverkehre keine separaten Zuschläge für Bremsen und Beschleunigen, sondern legt einen Mittelungspegel für die Fahrbewegungen fest. Im Kreisverkehr besteht zudem generell ein konstanter Verkehrsfluss, während es bei einer (Ampel-) Kreuzung häufig zu einem vollständigen Abbremsen und/ oder Beschleunigen kommt.
Die angesprochenen, subjektiv als erheblich störend wahrgenommenen Beschleunigungen von Kraftfahrzeugen, die durch die Einführung eines Kreisels verstärkt zu erwarten seien, können insofern nicht in die Berechnungen eingestellt werden.  
Aus Sicht der Unteren Immissionsschutzbehörde am Landratsamt Pfaffenhofen (vgl. Stellungnahme vom 30.08.2019) bestehen keine Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39.

Alternative Anbindung:
Die Optimierung des unfallträchtigen Knotenpunktes St2232 – Bahner Berg (St2549) durch die Errichtung eines Kreisverkehrs wird vom Staatlichen Bauamt, unabhängig von der Entwicklung des Gewerbegebietes Rohrbach Ost, zur Reduzierung von Unfallgefahren für dringend notwendig erachtet und deshalb auch weiter verfolgt.

Vom Staatlichen Bauamt Ingolstadt wird in einem Schreiben (Hr. Beitler vom 05.11.2019) hier angemerkt: „ […] durch die Unfallhäufungsstrecke von vor der Einmündung der St 2549 und nach der Einmündung in Fahrtrichtung Geisenfeld als auch des Einmündungsbereiches der St 2549 in die St 2232 wurde vom Staatlichen Bauamt Ingolstadt für diesen Einmündungsbereich ein Kreisverkehr als Verbesserung der Verkehrssicherheit festgelegt. Dadurch wird die gesamte Unfallhäufungsstrecke zur Reduzierung der Geschwindigkeit auf 70 km/h in dem Bereich mit eingebunden. Zudem bekommen die querenden Geh- und Radfahrer auf Grund der unmittelbar am Kreisel befindlichen Querungen durch die reduzierten Fahrgeschwindigkeiten noch einen zusätzlichen Schutz beim Queren. Durch die Ausweisung eines Gewerbegebietes durch die Gemeinde Rohrbach, und um nicht zusätzliche Einmündungen in dem Bereich zu bekommen, was sich negativ auf die Verkehrssicherheit auswirken würde, wurde in Abstimmung mit der Regierung die Erschließung des Gewerbegebietes über den geplanten Kreisverkehr als Lösung befürwortet.“

Eine alternative Anbindung des geplanten Gewerbegebietes durch einen zusätzlichen Ausbau des Kreuzungspunktes St2232 – Burgstaller Straße wurde im Rahmen der Abwägungen verworfen:
Die Erschließung über den unabhängig geplanten Kreisverkehr ermöglicht zudem eine flächensparende und verkehrssichere Lösung zur Anbindung des geplanten Betriebsgeländes.
Weiter liegt im Norden, auf Höhe der Burgstaller Straße, der Tiefpunkt des Planungsgebiets. Das wegen der Hanglage zur Regenwasserbewirtschaftung zwingend erforderliche Sickerbecken muss wegen der Fließrichtung des Regenwassers und der Sickerfähigkeit des Untergrunds zwingend dort entstehen. Es handelt sich damit um einen Zwangspunkt. Dieser ist mit einem Kreisverkehr und mit einer Erschließung des Gebiets an dieser Stelle nicht zu vereinbaren. Hier werden bereits mit Baubeginn die notwendigen Sickerflächen zur Regenwasserbewirtschaftung für das gesamte Betriebsgelände entstehen.
Sie dienen auch der Ergänzung der festgesetzten Eingrünung als Übergang zur freien Landschaft nach Norden hin.
Mit dieser Planung wird somit nicht nur das Ziel, mit der Erschließung des Gebiets möglichst wenig zusätzliche Fläche zu versiegeln, sondern auch die Geländeveränderungen möglichst gering zu halten, unterstützt.

Gewerbegebiet:
Sowohl der Markt Wolnzach, als auch der Regionsbeauftragte der Regierung von Oberbayern, Dr. Wagner haben in Ihren Stellungnahmen nur auf die damals im Vorentwurf der Planzeichnung zur frühzeitigen Trägerbeteiligung ausgewiesene Gebietstypik „Industriegebiet“ Bezug genommen, ohne ein solches zu fordern oder als richtig zu beurteilen.
Im Zuge der Abwägung der Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 02.07.2019 wurde beschlossen die Gebietstypik als „Gewebegebiet“ festzusetzen. Bei der geplanten Nutzung handelt es sich nicht um einen erheblich belästigenden Gewerbebetrieb, so dass die Festsetzung eines Gewerbegebiets für diesen als absolut ausreichend beurteilt wurde, was auch die Schutzwürdigkeit der angrenzenden Bebauung entsprechend wesentlich besser berücksichtigt. Die Festsetzung des „Gewerbegebietes“ ist somit stimmig.

Flächen im Gewerbegebiet Bruckbach stehen nicht in ausreichender Größe für die geplante Betriebsverlagerung und Erweiterung zur Verfügung.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis. Nach sorgfältiger Gewichtung und Abwägung aller dargestellten Belange wird an der Planung in der vorliegenden Fassung festgehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.12.2019 08:29 Uhr