Diskussion und Entscheidung über Antrag auf Erlass einer Innenbereichssatzung in Waal zur Errichtung eines Einzelwohnhauses


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 10.12.2019 ö 4

Sachverhalt

Es wird der Erlass einer Innenbereichssatzung zur Überplanung einer Teilfläche der Fl.Nr. 11, Gemarkung Waal, zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage beantragt. Die zur Bebauung vorgesehene Teilfläche gliedert sich an den nördlichen Ortsrand von Waal an und ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt (s. beigefügten Lageplan) . Planungsrechtlich liegt die bezeichnete Teilfläche im sog. Außenbereich, so dass zu Erwirkung eines Baurechts diese Fläche dem Innenbereich planerisch zuzuordnen ist. Dies wäre mit dem Instrument einer Innenbereichssatzung möglich. Einer FNP-Änderung bedarf es hierzu nicht.

Die Antragsteller ersuchen folgende Bebauung:
  • Errichtung Wohnhaus (Grundfläche ca. 10,5 x 10,5 m) mit Garage (Grundfläche ca. 8 x 7 m)
  • Keller-, Erd- und Obergeschoss
  • Walmdach, 20-25° Dachneigung

Der Standort wurde mit dem Landratsamt Pfaffenhofen vorabgeklärt. Die Voraussetzungen für einen Satzungserlass werden demnach grundsätzlich als gegeben betrachtet. Die städtebauliche Erforderlichkeit ist von der Gemeinde entsprechend zu begründen. Aus Sicht der Gemeinde ist diese gegeben. Verfügbare Baulücken, die sich insbesondere im Zugriff des Antragstellers befinden, liegen nicht vor. Der gewählte Standort erscheint in Anbetracht der gegenüberliegenden Bestandsbebauung sowie der bereits vorhandenen optischen Abgrenzung („Abrundung“) der beabsichtigten Baufläche zum Ortsrand hin durch Geländeversatz (leichter Ranken) bzw. Baumbestand als ortsplanerisch geeignet. Die Höhenentwicklung samt Dachgestaltung fügt sich in die nähere Umgebung ein. Aus Sicht der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, dem Vorhaben zuzustimmen. Die Erschließung ist gesichert. Ein Anspruch auf etwaigen Ausbau der Stichstraße wird damit nicht begründet.

Die Details sind im Satzungsentwurf auszuarbeiten. Hierzu bedarf es der Einschaltung eines Planungsbüros.

Sämtliche anfallenden Kosten sind vom Antragsteller zu übernehmen (Abschluss städtebaulicher Vertrag), wozu sich dieser bereits einverstanden erklärt hat.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Erlass einer Innenbereichssatzung zur Überplanung der bezeichneten Teilfläche der Fl.Nr. 11, Gemarkung Waal, zu. Sämtliche anfallenden Kosten sind vom Antragsteller zu übernehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Satzungsverfahren in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.01.2020 10:19 Uhr