Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Stützmauer, Fl.Nr. 103/36, Gemarkung Rohrbach (Kernbauernleite 21) *)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 11.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 11.09.2019 ö 2.1

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17 „Mißberg“.

Es ist die Errichtung einer Stützmauer (Beton-Winkelelemente, Gesamtlänge ca. 23 m, davon ca. 21,5 m an der Südgrenze und ca. 1,5 m an der Ostgrenze, Höhe ca. 1 m, Breite ca. 0,12 m) samt aufgesetzten verzinkten Doppelstabmattenzaun (Höhe ca. 0,9 m) an der Süd- bzw. Ostgrenze des Grundstückes (unter Berücksichtigung des Bereiches des bestehenden Kompostes – Südwestseite) geplant. Zur östlichen Grundstücksseite hin soll auf einer Länge von ca. 16 m (Höhe ca. 0,9 m) ebenfalls ein verzinkter Doppelstabmattenzaun errichtet werden.

Das Bauvorhaben weicht von folgenden Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
  • Errichtung einer an sich nicht zulässigen Stützmauer
  • Stabmattenzaun statt Maschendrahtzaun

Für die Abweichungen vom Bebauungsplan sine isolierte Befreiungen erforderlich. Eine Befreiung ist dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Das Grundstück ist derzeit an der Südseite zur Nachbarbebauung abgeböscht. Nunmehr soll die durch die Errichtung einer Stützmauer gewonnene Fläche als Nutz- und Insektengarten genutzt werden. Aus ortsplanerischer Sicht ist die Errichtung eines verzinkten Doppelstabmattenzaunes unproblematisch, entsprechende Befreiungen wurden bereits erteilt. Eine Stützmauer an der Grundstücksgrenze mit einer Höhe von max. 1 m erscheint aus ortsplanerischer Sicht noch vertretbar zu sein, ohne dass hier die Grundkonzeption des Bebauungsplanes aufgehoben wird. Voraussetzung aus Sicht der Gemeinde hierfür ist, dass die betroffenen Grundstücksnachbarn – wie hier der Fall ist – dem Bauvorhaben schriftlich zugestimmt haben. Insofern erscheint die Erteilung der Befreiung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen vertretbar.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu den isolierten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 17 „Mißberg“ das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.11.2019 07:45 Uhr