Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 197/2, Gemarkung Rohr (Rinnberg 14a) *)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 11.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 11.09.2019 ö 2.6

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Rinnberg (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nr. 197/2, Gemarkung Rohr, ist im Flächennutzungsplan überwiegend als Dorfgebiet dargestellt.

Es ist die Errichtung eines Einfamilienhauses (Grundfläche 9,49 x 12,86 m, E+1-Bauweise, 20° Satteldach, Dachziegeleindeckung) mit Doppelgarage (Grundfläche 6,49 x 7,99 m, 12° Pultdach, Dachziegeleindeckung) geplant.

Nach Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht.

Die Erschließung ist gesichert. Der Anschluss an die gemeindliche Kanalisation und Wasserversorgung ist Bedingung, wofür es jeweils einen eigenen Hausanschlusses bedarf. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichem Straßengrund ist nicht zulässig und durch entsprechende bauliche Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten. Die Anbindung der Hofeinfahrt über den schmalen öffentlichen Grünstreifen (Herstellung befestige Oberfläche etc.) hat auf Kosten des Bauherrn zu folgen und ist vor Ausführung mit der Gemeinde abzustimmen.

Die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze sind auf dem Grundstück nachgewiesen (Doppelgarage). Die Unterschriften der betroffenen Grundstücksnachbarn liegen vor.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.11.2019 07:45 Uhr