Teilaufhebungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 21.01.2020 ö 4.1

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 08.12.2019 wurde die Teilaufhebung der Innenbereichssatzung Nr. 4 „Rinnberg“ für die Teilfläche der Fl.Nr. 190, Gemarkung Rohr, beantragt. Anlass ist ein geplantes Bauvorhaben auf dem Grundstück (Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Erd- und Obergeschoss, Satteldach mit 22° Dachneigung), welchem der Bauausschuss im Rahmen eines Vorbescheidantrages bereits zugestimmt hatte (s. BA-Sitzung vom 05.06.2019). Das Landratsamt Pfaffenhofen sieht jedoch keine Erfolgsaussichten hinsichtlich der erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen der Innenbereichssatzung (E+1-Bauweise mit 22° DN anstatt E+D-Bauweise mit min. 35° DN, Erkeranbau und Garage mit Flachdach anstatt Satteldach).

Zur Realisierung des Bauvorhabens müsste daher entweder die Satzung mit ihren Festsetzungen entsprechend angepasst werden oder alternativ die Satzung für den bezeichneten Teilbereich aufgehoben werden. Bei einer Teilaufhebung der Satzung beurteilt das Landratsamt Pfaffenhofen die Baufläche dann als Innenbereichsfläche nach § 34 BauGB, so dass eine Genehmigung des Bauvorhabens aufgrund von Bezugsfällen im Ort möglich erscheint.

Aus gemeindlicher Sicht besteht Einverständnis mit dem Bauvorhaben (s. BA-Beschluss vom 05.06.2019). Nach ortsplanerischer Beurteilung kann der Teilaufhebung der Innenbereichssatzung entsprochen werden, zumal die bauplanerische Beurteilung der Fläche künftig als Innenbereich (§ 34 BauGB) gesichert ist und damit ein harmonisches Einfügen der Baukörper im Maßstab der umgebenden Bestandsbebauung gewährleistet ist. Insbesondere eine E+1-Bauweise liegt im Ortsteil Rinnberg bereits vor und läuft folglich dem Ortsbild nicht zuwider. Der verbleibende Geltungsbereich der Innenbereichssatzung bleibt unangetastet, da hierfür kein Anlass besteht.

Die Antragsteller haben sich zur Übernahme der anfallenden Planungskosten bereit erklärt. Das Teilaufhebungsverfahren wird von der Gemeindeverwaltung durchgeführt.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Teilaufhebung der Innenbereichssatzung Nr. 4 „Rinnberg“ für die im Lageplan – welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist - dargestellte Teilfläche der Fl.Nr. 190, Gemarkung Rohr. Der verbleibende Geltungsbereich der Innenbereichssatzung Nr. 4 „Rinnberg“ bleibt unverändert. Die anfallenden Planungskosten sind vom Antragsteller zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.02.2020 07:46 Uhr