9. Änderung des Flächennutzungsplanes (Solarpark Ottersried II)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 03.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 03.03.2020 ö 3

Sachverhalt

Im Vorfeld der Behandlung des Tagesordnungspunktes „9. Änderung des Flächennutzungsplanes“ wurde seitens der Verwaltung auf den Grundsatzbeschluss vom 25.07.2017 zur erstellten PV-Standortstudie bezüglich der Einhaltung von Schutzabständen zu PV-Freiflächenanlagen eingegangen. Dieser besagt, dass an den Ost-, West- und Südrändern der Freiflächen-Photovoltaikanlagen mind. 20 m breite Abstandsflächen als private Grünflächen (Randeingrünung mit Wiesenstreifen und punktuellen bzw. flächigen Gehölzpflanzungen) vorzusehen sind (ausgenommen bei Straßen, Bahn- und Autobahntrassen). Durch das Beibringen von Nachbarunterschriften kann jedoch von der Regelung Abstand genommen werden, d.h. auf die Randabstände verzichtet bzw. diese verringert werden.

Hintergrund war hier neben der Einbindung in die Landschaft auch die Gewährleistung des Blendschutzes zu Siedlungsflächen im weiteren Umfeld und v.a. eine Konfliktfreiheit in Bezug auf bestehende und potenzielle Hopfengärten.

Im Zusammenhang mit der gegenständlichen Bauleitplanung kam die Anregung auf, diesen Grundsatzbeschluss bei aneinandergrenzenden Freiflächen-PV-Anlagen (gilt auch bei dazwischenliegenden Feldwegen) für den betroffenen Grundstücksbereich nicht anzuwenden, zumal die dem Grundsatzbeschluss zugrunde gelegte Begründung hier ins Leere läuft.

Beschluss

Der Grundsatzbeschluss vom 25.07.2017 hinsichtlich der Einhaltung von Abstandsflächen von Freiflächen-PV-Anlagen zu angrenzenden Grundstücken wird dahingehend ergänzt, dass dieser bei aneinandergrenzenden Freiflächen-PV-Anlagen (gilt auch bei dazwischenliegenden Feldwegen) für den betroffenen Grundstücksbereich nicht anzuwenden ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

Datenstand vom 27.04.2020 13:41 Uhr