Industrie- und Handelskammer München
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 03.03.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) | Sitzung des Gemeinderates | 03.03.2020 | ö | beschließend | 3.1.7 |
Sachverhalt
Stellungnahme:
Das zur Überplanung anstehende Gelände eignet sich aufgrund seiner räumlichen Lage, Nähe zur Autobahn A9, wie seiner infrastrukturellen Erschließbarkeit in hohem Maße für die Ausweisung als Sondergebiet (SO) gemäß § 11 BauNVO. Mit dem dargelegten Planvorhaben besteht aus Sicht der gewerblichen Wirtschaft Einverständnis.
Abwägung:
Die Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer wird zur Kenntnis genommen. Änderungen an der Bauleitplanung sind nicht erforderlich.
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
Datenstand vom 27.04.2020 13:41 Uhr