Landratsamt Pfaffenhofen - Bodenschutz


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 03.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 03.03.2020 ö beschließend 4.1.2

Sachverhalt

Stellungnahme:
Im Planbereich des Bebauungsplanes Nr. 45 „Solarpark Ottersried II" der Gemeinde Rohrbach liegen keine Informationen zu Altlasten (Altstandorte, Altablagerungen), schädlichen Bodenveränderungen bzw. entsprechenden Verdachtsflächen vor. Sollten im weiteren Verfahren Bodenverunreinigungen festgestellt werden, sind das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt und das Landratsamt Pfaffenhofen zu informieren.
Aus den eingereichten Verfahrensunterlagen geht hervor, dass unsere Stellungnahme vom 02.07.2019 berücksichtigt wurde.
Aus bodenschutzrechtlicher Sicht, wird daher keine erneute Stellungnahme abgegeben. Wir verweisen auf unsere Stellungnahme vom 02.07.2019.

Abwägung:
Auf die in der Gemeinderatsitzung vom 24.07.2019 erfolgte Abwägung und Beschlussfassung zur Stellungnahme des Landratsamt Pfaffenhofen, Untere Bodenschutzbehörde im Zuge der frühzeitigen Behördenbeteiligung wird verwiesen. Demnach sind die Forderungen aus den genannten Stellungnahmen bereits berücksichtigt.

Beschluss

Die Stellungnahme des Landratsamt Pfaffenhofen, Untere Bodenschutzbehörde wird zur Kenntnis genommen. Änderungen an der Bauleitplanung sind nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.04.2020 13:41 Uhr