Landratsamt Pfaffenhofen - Immissionsschutz


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 03.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 03.03.2020 ö beschließend 4.1.3

Sachverhalt

Stellungnahme:
Auf die Stellungnahme des Immissionsschutzes vom 27.06.2019 wird verwiesen.
Die Gemeinde Rohrbach plant die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45, zur Errichtung eines Solarparks und die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 43. Der Geltungsbereich umfasst jeweils Teilflächen der FI. Nr. 96 der Gemarkung Gambach und FI. Nr. 1818 der Gemarkung Rohrbach. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert.

Im Nahbereich des geplanten Sondergebietes befinden sich landwirtschaftliche Flächen sowie die Autobahn A 9 im Norden.
Direkt angrenzend im Osten befindet sich der bestehende Bebauungsplan Nr. 43 „Solarpark Ottersried".
Aus Sicht des Immissionsschutzes bestehen keine Bedenken gegen die Aufstellung des o.g. Bebauungsplans der Gemeinde Rohrbach.

Zur erneuten Beteiligung wird ein Blendgutachten vom 26.08.2019 (Projekt-Nr. 2019-2093) vorgelegt.
Die ermittelten Blendungen liegen außerhalb des relevanten Sichtfeldes für Fahrzeugführer liegen, deshalb sind keine Blendschutzeinrichtungen notwendig.
Aus Sicht des Immissionsschutzes bestehen keine Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 der Gemeinde Rohrbach.

Abwägung:
Die Stellungnahme des Landratsamt Pfaffenhofen - Immissionsschutz wird zur Kenntnis genommen. Änderungen an der Bauleitplanung sind nicht erforderlich.

Beschluss

Die Stellungnahme des Landratsamt Pfaffenhofen, Immissionsschutz wird zur Kenntnis genommen. Änderungen an der Bauleitplanung sind nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.04.2020 13:41 Uhr