Autobahndirektion Südbayern


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 03.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 03.03.2020 ö beschließend 4.1.9

Sachverhalt

Stellungnahme:

Das Ing.-Büro IFB Eigenschenk GmbH kam in ihrem Blendgutachten zu dem Ergebnis, dass die eventuell auftretenden Blendungen die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Autobahn nicht gefährden und die auftretenden Blendungen aus fachgutachterlicher Sicht als nicht störend einzustufen sind.
Dennoch bleibt der Vorbehalt, Maßnahmen zur Vermeidung von Blendungen einzufordern, sollten wider Erwarten die Verkehrsteilnehmer durch die Anlage in ihrem Fahrverhalten beeinträchtigt werden.
Die Zustimmung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 für das Gebiet "Solarpark Ottersried II" (einschließlich Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 43 für das Gebiet „Solarpark Ottersried“) sowie 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rohrbach (Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB) wird erteilt, setzen dabei aber voraus, dass die aufgeführten Forderungen im Zuge der frühzeitigen Beteiligung und der Vorbehalt hinsichtlich der Errichtung von Maßnahmen zur Vermeidung von Blendungen berücksichtigt und eingehalten werden.

Abwägung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Neue Forderungen haben sich nicht ergeben. Auf die in der Gemeinderatsitzung vom 24.07.2019 erfolgte Abwägung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Autobahndirektion im Zuge der frühzeitigen Behördenbeteiligung wird verwiesen. Änderungen an der Bauleitplanung sind nicht erforderlich

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu. Änderungen an der Bauleitplanung sind nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.04.2020 13:41 Uhr