1. Flächen für die Feuerwehr
Die Verkehrsflächen von der öffentlichen Straße bis hin zur Umzäunung der Solar-Parks sind so anzulegen, dass sie mit den Fahrzeugen der Feuerwehr jederzeit ungehindert befahren werden können. Hinsichtlich der Beschaffenheit ist die „Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr“ (BayTB, Punkt A 2.2.1.1) einzuhalten.
Abwägung:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Sie sind vom Vorhabensträger im Zuge der Ausführungsplanung zu beachten und umzusetzen. Änderungen an der Bauleitplanung sind nicht erforderlich.
2. Löschwasserbedarf
Bei Solarparks sind im Brandfall wasserführende Fahrzeuge der Feuerwehr zur Löschwasserversorgung vorgesehen. Einer Löschwasserversorgung durch das öffentliche Trinkwassernetz bedarf es im Regelfall nicht.
Abwägung:
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis.
3. Feuerwehrplan
Wegen der Besonderheiten dieser Anlage ist ein Feuerwehrplan nach DIN 14 095 vom Betreiber in Absprache mit der Brandschutzdienststelle zu erstellen und der örtlichen Feuerwehr in zweifacher Ausfertigung sowie der Kreisbrandinspektion im PDF Format zur Verfügung zu stellen.
In den Plänen muss die Leitungsführung bis zum/zu den Wechselrichter/-n und von dort bis zum Übergabepunkt des Energieversorgungsunternehmens erkennbar sein. Weiter sind Trenneinrichtungen der PV-Module einzuzeichnen. Hinsichtlich einer eventuellen Objektplanung (Alarmplanung) sollte eine eindeutige Alarmadresse von der Gemeinde zugeordnet werden.
Die Erreichbarkeit eines Verantwortlichen für die bauliche Anlage und des zuständigen Energieversorgungsunternehmens ist im Feuerwehrplan aufzunehmen und alle fünf Jahre auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
Abwägung:
Die geforderten Unterlagen sind im Zuge der Ausführungsplanung vom Vorhabensträger in Abstimmung mit der zuständigen Feuerwehr zu erstellen. Die weiteren Hinweise sind ebenfalls vom Vorhabensträger im Zuge der Ausführungsplanung zu beachten und umzusetzen. Änderungen an der Bauleitplanung sind nicht erforderlich.
4. Zugänglichkeit
Für die Feuerwehr ist eine gewaltlose Zugänglichkeit am Zufahrtstor vorzusehen. Es ist ein Schlüsselrohr (FSD 1) mit der „Feuerwehrschließung für den Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm“ am Feuerwehrzugang anzubringen.
Abwägung:
Die Hinweise sind ebenfalls vom Vorhabensträger im Zuge der Ausführungsplanung zu beachten und umzusetzen. Änderungen an der Bauleitplanung sind nicht erforderlich.
5. Freischaltung der PV Anlage durch die Feuerwehr
Für einen sicheren Feuerwehreinsatz wird eine DC-Schaltstelle als Feuerwehrschalter (VdS 3145)
gefordert. Die Freischaltung muss möglichst nahe am Modul erfolgen.
Abwägung:
Die Freischaltung ist im Zuge der Ausführungsplanung zwischen Feuerwehr und dem Vorhabensträger abzustimmen und eine DC-Schaltstelle als Feuerwehrschalter (VdS 3145) zu erstellen. Änderungen an der Bauleitplanung sind nicht erforderlich.