Sanierung Sportweg 2. BA - Entscheidung zur weiteren Vorgehensweise


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 16.04.2020 ö 3

Sachverhalt

I) In der Gemeinderatssitzung am 21.01.2020 wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob eine Verschwenkung des Sportwegs unter der Eisernen Brücke zugunsten einer Gehwegerrichtung möglich ist. Hierzu haben einige Gespräche mit dem Wasserwirtschaftsamt und dem Planungsbüro WipflerPlan stattgefunden.

Das Wasserwirtschaftsamt hat mit dem beiliegenden Schreiben vom 17.02.2020 Stellung genommen und letztlich unter der Voraussetzung zugestimmt, dass keine negativen Auswirkungen auf den Wasserstand und den Abfluss bei Hochwasser zu erwarten sind. Dies ist durch entsprechende Planungen nachzuweisen. Sollte die Voraussetzungen gegeben sein, müsste dann im Anschluss eine Planfeststellung bzw. eine Plangenehmigung nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz erfolgen. Die Dauer dafür ist mit ca. 9 – 12 Monaten anzusetzen. Für die Durchführung der Planungen wurde nach Rücksprache mit dem Wasserwirtschaftsamt das IB WipflerPlan vorgeschlagen, da dieses alle Leistungen aus einer Hand anbieten kann.

Um die hydraulischen Berechnungen durchführen zu können muss zuerst eine Straßen- und Objektplanung (für die Stützmauer) als Vorplanung bis Leistungsphase 2 erstellt werden. Das IB WipflerPlan hat mit dem beigefügten Vorabentwurf die mit dem WWA Ingolstadt vorabgestimmte denkbare Variante dargestellt. Hier ist ein Gehweg mit einer Breite von 1,5 m und eine Straße mit einer Breite von 4,5 m (bisher 3,50 m) vorgesehen.

Das IB WipflerPlan hat für das Honorar für die Objektplanung der Stützmauer, für die Straßenplanung und den hydraulischen Nachweis jeweils bis Leistungsphase 2/Vorplanung insgesamt brutto 9.450.- € veranschlagt.

Die gesamten Baukosten für die Stützmauer und die Straße bei dieser Variante würden grob mit 152.000.- € brutto geschätzt werden.

II) In diesen Zeitraum hinein hat uns das Wasserwirtschaftsamt (WWA) informiert, dass die Bahn die geänderte Brückenplanung (ohne unser Aufweitungsverlangen) erstellt und dem WWA zur Stellungnahme vorgelegt hat. Aus dieser Planung geht – überraschenderweise – hervor, dass wir jetzt auf der Sportwegseite einen Platzgewinn von 2,5 m hätten, wohlgemerkt ohne Aufweitungsverlangen und damit ohne Kostenbeteiligung von unserer Seite!  Hierzu siehe den folgenden Auszug aus der Mail mit Skizze:


Auf telefonische Nachfrage wurde uns erklärt, dass das neue südliche Widerlager wegen den schlechten Untergrundverhältnissen nicht mehr an den jetzigen Widerlagerstandort platziert werden kann. Es wird wie in der Skizze rot schraffiert dargestellt, daneben neu errichtet. Nach Abbruch des bestehenden Widerlagers ergibt sich dann dieser Platzgewinn zugunsten des Sportwegs. Die schlechte Nachricht ist, dass der Neubau nicht vor 2035 durchgeführt wird. Es werden zur Überbrückung Instandhaltungsmaßnahmen an der Eisernen Brücke vorgenommen.


Jetzt stellt sich die Frage, wie weiter vorgegangen werden soll:

1) Die Planungen werden dem IB WipflerPLAN in Auftrag geben und dann das Ergebnis abgewartet, ob die Alternative einer Straßenverschwenkung überhaupt aus wasserwirtschaftlicher/hydraulischer Sicht gemacht werden kann. Sollte dies möglich sein, dann ist über die weitere Vorgehensweise – bauen oder nicht – zu entscheiden (Kosten ca. 152.000 €).

Oder

2) Die Planungen nicht in Auftrag geben und auf den Neubau der Eisernen Brücke warten, da wir dann den oben beschriebenen Platzgewinn zur Schaffung eines Geh- und Radweges kostenfrei erhalten. Der Neubau der Eisernen Brücke muss auf alle Fälle kommen, weil dann die Lebensdauer der Eisernen Brücke abgelaufen ist.

c) Bei beiden o.g. Alternativen muss jedoch klar sein, dass die Sanierung des 2. Bauabschnittes des Sportweges zwingend erforderlich ist.
Im Falle der Alternative 1 - es wird keine Straßenverschwenkung gebaut - soll die planmäßige Sanierung des 2. Bauabschnittes ohne Verzögerung in Angriff genommen werden. Dies gilt ebenso, wenn für die Alternative 2 entschieden wird.

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt das IB WipflerPlan mit den oben dargestellten Planungen zum Preis von ca. 9.450.- €. Nach Vorstellung der Ergebnisse wird über das weitere Vorgehen entschieden. Sollte die Straßenverschwenkung nicht gebaut werden, aus welchen Gründen auch immer, so wird die Sanierung des 2. Bauabschnittes des Sportweges bei entsprechenden Haushaltsmitteln unverzüglich ausgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 6

Datenstand vom 20.05.2020 14:54 Uhr