Wasserversorgung Waaler Gruppe - Beratung und Beschlussfassung über die Höhe der Verbesserungsbeiträge *)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 21.04.2020 ö 2

Sachverhalt

Die Wasserversorgung „Waaler Gruppe“ erschließt im Bereich Feilenforst ein neues Versorgungsgebiet mit mehreren Tiefbrunnen. Der stark sanierungsbedürftige Hochbehälter in St. Kastl wird durch einen Neubau mit einem bedarfsgerechten, wesentlich größeren Fassungsvermögen ersetzt. Das neue Versorgungsgebiet wird durch erstmalig zu verlegende Rohwasserleitungen an den neuen Hochbehälter angeschlossen.
Die Maßnahmen wurden durch den Gemeinderat bereits auf den Weg gebracht, bzw. wurden bereits drei Tiefbrunnen im Gebiet Feilenforst errichtet. Der Brunnenausbau und die Festsetzung des Wasserschutzgebietes stehen noch aus. Die Bauausführung des Hochbehälters wurde noch nicht begonnen.

Die Gesamtkosten der beschlossenen Maßnahmen belaufen sich auf eine Investitionssumme von ca. 5.928.250 € netto.

Bei all diesen Maßnahmen handelt es sich um verbesserungsbeitragsfähigen Aufwand nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG, da die Maßnahmen der Hebung der Qualität und Leistungsfähigkeit, insbesondere zur Erhöhung der Wirkungskraft einer schon vorhandenen Einrichtung zu verstehen, die über den bloßen Unterhalt oder Reparaturen hinausgehen. Die angegebenen Baumaßnahmen erhöhen die Versorgungsquantität und –sicherheit. Die Funktionsfähigkeit der gesamten Wasserversorgungsanlage wird massiv verbessert.

Um die Maßnahmen finanzieren zu können, wurde bereits beschlossen, einen Teil der Investitionskosten über Verbesserungsbeiträge zu finanzieren.

Hier sind die gegensätzlichen Interessen der Anschlussnehmer (Verbraucher und Grundstückseigentümer) sorgfältig gegeneinander abzuwägen.

Vorteil Verbesserungsbeiträge:
  • Auch unbebaute, jedoch bebaubare Grundstücke werden mit herangezogen. Diesen Vorteil hat der Grundstückseigentümer, der durch die Erschließung im bauplanungsrechtlichen Sinne Baurecht erhält und damit einen Bauplatz vorhält und nicht mehr nur eine „grüne“ Wiese hat. Dieser Erschließungsvorteil liegt auf dem Grundstück.
  • Auch Eigentümer von Zweitwohnungen werden über den Geschossflächenbeitrag angemessen an dem Vorteil für die Grundstücke beteiligt.
  • Alle Beitragseinnahmen führen dazu, dass der Abschreibungsbedarf sinkt. Dies hat wiederum zur Folge, dass für den über Beiträge finanzierten Anteil der Einrichtung keine Zinsen bezahlt werden müssen.
  • Künftige Gebühren werden nicht belastet

Vorteil Gebührenabrechnung:
  • Alle Verbraucher werden in Höhe des tatsächlichen Verbrauchs an den Investitionskosten beteiligt.
  • Die finanzielle Belastung der einzelnen Anschlussnehmer ist gering, dafür auf eine lange Laufzeit verteilt.

Bei Abwägung aller Vor- und Nachteile und gegensätzlicher Interessen sollte – auch mit Blick auf die gemeindlichen Finanzen eine Anteilige Finanzierung der Maßnahmen über Verbesserungsbeiträge erfolgen. Vorgeschlagen wird hier eine Quote von 50 % der Investitionssumme, was gerundet einem Betrag von 2.965.000 € entspricht.

Für den Verbraucher bedeutet diese Regelung folgendes:
Eine Person hat einen Durchschnittsverbrauch von 30 m³ p.a.. Bei einem Verbesserungsbeitrag von 50 % der Investitionssumme steigt die Verbrauchsgebühr um 0,35 €/m³. Der Verbraucher zahlt somit jährlich 10,50 € für die o.a. Maßnahmen. Insgesamt auf die Abschreibungsdauer gesehen, wird jeder Verbraucher mit 315 € herangezogen.

Die im letzten Jahr getätigten Investitionen u.a. für die Erneuerung der Leitungen unter den Brücken der BAB9 schlug mit einem Betrag von 1,3 Mio. € zu buche. Das bedeutet eine Erhöhung der Verbrauchsgebühr um 0,11 €/m³ für die Dauer der Abschreibung.

Es wird vorgeschlagen, nach Erlass der Verbesserungsbeitragssatzung im Herbst 2020 mit dem Versenden der Verbesserungsbeitragsbescheide zu beginnen. Vorgeschlagen wird, eine Zahlung in zwei Raten vorzusehen, die 12 Monate auseinander liegen.

Beschluss 1

Die Investitionen für die Anlagegüter neue Tiefbrunnen im Versorgungsgebiet Feilenforst, die Brunnengebäude, hydraulische und elektrische Ausrüstung der Brunnen und die Verlegung der Rohwasserleitung mit Strom- und Steuerkabel zum Hochbehälter wird mit einem Betrag von 3.557.000 € (ca. 60 % der anfallenden Kosten lt. Kostenschätzung) über Verbesserungsbeiträge finanziert.
Die Abrechnung soll in zwei gleichmäßigen Raten im Abstand von 12 Monaten erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 17

Beschluss 2

Die Investitionen für die Anlagegüter neue Tiefbrunnen im Versorgungsgebiet Feilenforst, die Brunnengebäude, hydraulische und elektrische Ausrüstung der Brunnen und die Verlegung der Rohwasserleitung mit Strom- und Steuerkabel zum Hochbehälter wird mit einem Betrag von 2.965.000 € (ca. 50 % der anfallenden Kosten lt. Kostenschätzung) über Verbesserungsbeiträge finanziert.
Die Abrechnung soll in zwei gleichmäßigen Raten im Abstand von 12 Monaten erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 9

Beschluss 3

Die Investitionen für die Anlagegüter neue Tiefbrunnen im Versorgungsgebiet Feilenforst, die Brunnengebäude, hydraulische und elektrische Ausrüstung der Brunnen und die Verlegung der Rohwasserleitung mit Strom- und Steuerkabel zum Hochbehälter wird mit einem Betrag von 2.372.000 € (ca. 40  % der anfallenden Kosten lt. Kostenschätzung) über Verbesserungsbeiträge finanziert.
Die Abrechnung soll in zwei gleichmäßigen Raten im Abstand von 12 Monaten erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 7

Datenstand vom 20.05.2020 14:57 Uhr