In der Sitzung vom 08.10.2019 hat der Gemeinderat die 2. Änderung der Innenbereichssatzung Nr. 1 „Fürholzen“ beschlossen und den Satzungsänderungs-Entwurf gebilligt. Der von der Verwaltung ausgearbeitete Satzungsänderungs-Entwurf mit Begründung hat in der Zeit vom 30.01.2020 bis einschließlich 05.03.2020 in der Gemeindeverwaltung nach § 34 Abs. 6 Satz 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde gemäß § 34 Abs. 6 Satz 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, § 4 Abs. 2 BauGB bis einschließlich 05.03.2020 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind nachfolgende Stellungnahmen abgegeben worden:
Behörden und Träger öffentlicher Belange:
- Landratsamt Pfaffenhofen – Bauamt (Schreiben vom 20.02.2020)
- Landratsamt Pfaffenhofen – Bodenschutz (Schreiben vom 18.02.2020)
- Landratsamt Pfaffenhofen – Denkmalschutz (Schreiben vom 29.01.2020)
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfaffenhofen (Schreiben vom 11.02.2020)
- Regierung von Oberbayern - Höhere Landesplanungsbehörde
(Schreiben vom 07.02.2020)
Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben in Ihrer Stellungnahme keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht:
- Landratsamt Pfaffenhofen – Immissionsschutz (Schreiben vom 19.02.2020)
- Landratsamt Pfaffenhofen – Naturschutz (Schreiben vom 18.02.2020)
- Planungsverband Region Ingolstadt (Schreiben vom 28.01.2020)
- Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt (Schreiben vom 31.01.2020)
- Bayer. Bauernverband (Schreiben vom 27.01.2020)
- Gemeinde Pörnbach (Schreiben vom 30.01.2020)
- Markt Reichertshofen (Schreiben vom 31.01.2020)
- Stadt Geisenfeld (Schreiben vom 31.01.2020)
- Markt Wolnzach (Schreiben vom 29.01.2020)
Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange gaben keine Stellungnahme ab, so dass hiermit von diesen Fachstellen Einverständnis mit der Planung angenommen wird:
- Stadt Pfaffenhofen
Bürger:
- keine Stellungnahmen eingegangen
Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden einer Abwägung unterzogen und dazu wie folgt Stellung genommen: