Landratsamt Pfaffenhofen - Bodenschutz
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 21.04.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Stellungnahme:
Die bodenschutzrechtlichen Belange sind von den Änderungen und Ergänzungen aus den vorgelegten Unterlagen nicht betroffen. Sollten im weiteren Verfahren oder bei Baumaßnahmen Bodenverunreinigungen festgestellt werden, sind das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt und das Landratsamt Pfaffenhofen zu informieren.
Abwägung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die geschilderte Vorgehensweise im Falle des Auftretens von Bodenverunreinigungen ist entsprechend den bestehenden gesetzlichen Vorgaben (siehe auch bereits die textlichen Hinweise
der rechtsgültigen 1. Änderung zur Innenbereichssatzung Nr. 1 „Fürholzen“) von den am Bau Beteiligten zu beachten. Eine Änderung an der Planung bedarf es nicht.
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
Datenstand vom 20.05.2020 14:57 Uhr