Landratsamt Pfaffenhofen - Denkmalschutz


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 21.04.2020 ö beschließend 4.1.3

Sachverhalt

Stellungnahme:
Die Planung betrifft Bereiche mit Verdachtsflächen für Bodendenkmäler. Das BLfD ist zu beteiligen. Außerdem befindet sich in der Nähe das Baudenkmal Nr. 308345 (Ortskapelle in Fürholzen). Die Sichtbeziehung zur Ortskapelle könnte durch die vorliegende Planung beeinträchtigt werden. Das BLfD ist zu beteiligen.

Abwägung:
Aus Sicht der Gemeinde werden mit der gegenständlichen Satzungsänderung keine denkmalrechtlichen Belange berührt. Hinsichtlich des Auffindens von Bodendenkmälern ist in der rechtskräftigen Satzung (siehe 1. Änderung, textliche Hinweise) die Meldepflicht gem. Art. 8 Abs. 1 und 2 Bayer. Denkmalschutzgesetz bereits geregelt. Es wird mit der Satzungsänderung lediglich die Möglichkeit der Errichtung von erdgeschossigen Wohngebäuden, also von niedrigeren Gebäuden als die bisher zulässigen Haustypen „E+D oder E+1“, ermöglicht, so dass eine etwaige Beeinträchtigung der Sichtbeziehung zur Ortskapelle nicht erkannt werden kann. Eine Beteiligung des BLfD wird daher für nicht erforderlich gehalten. An der Planung wird weiter unverändert festgehalten.

Beschluss

Eine Beteiligung des BLfD wird aus gemeindlicher Sicht für nicht erforderlich gehalten. An der Planung wird weiter unverändert festgehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.05.2020 14:57 Uhr