Regierung von Oberbayern - Höhere Landesplanungsbehörde


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 21.04.2020 ö beschließend 4.1.5

Sachverhalt

Stellungnahme:
Mit der Änderung sollen im Geltungsbereich neben den Bauformen E+D und E+1 nun auch eine rein erdgeschossige Bauweise (E) zugelassen werden.

Gemäß LEP 3.1 (G) sollen flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen unter Berücksichtigung der ortsspezifischen Gegebenheiten angewendet werden. Gemäß RP 10 B III 1.1.1 (G) ist es anzustreben, die Siedlungsstruktur unter Wahrung ihrer Vielfalt ressourcenschonend zu entwickeln, Grund und Boden sparsam in Anspruch zu nehmen und Siedlungs- und Erschließungsformen flächensparend auszuführen. Wenngleich rein erdgeschossige Gebäude im Hinblick auf die o.g. Erfordernisse des Flächensparens grundsätzlich kritisch zu hinterfragen sind, bleiben die Erfordernisse der Raumordnung im landesplanerischen Betrachtungsmaßstab weitgehend unberührt.

Im Ergebnis wird festgehalten, dass das Vorhaben den Erfordernissen der Raumordnung nicht grundsätzlich entgegenstehen. Die o.g. Grundsätze sind in die gemeindliche Abwägung einzustellen.

Abwägung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die genannten Grundsätze der Raumordnung werden aus gemeindlicher Sicht geteilt und bei jeder Planung zu Grunde gelegt. Im gegenständlichen besonderen Fall der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Fürholzen, die räumlich nur für etwa die Hälfte des ohnehin sehr kleinen Ortsteiles Anwendung findet, wurde nach reiflicher ortplanerischer Überlegung der Entschluss gefasst, dem Wunsch für auch nur erdgeschossige Wohngebäude Rechnung zu tragen. Nach intensiver Prüfung der städtebaulichen Gesichtspunkten - vor allem auch den Vorgaben der Raumordnung -, den örtlichen grundstücksbezogenen wie auch bevölkerungsstrukturellen Gegebenheiten, Anforderungen und Zukunftsprognosen, wird aus gemeindlicher Sicht ein Einklang der Planung mit den Erfordernissen der Raumordnung in der Gesamtheit gesehen. Eine Änderung an der Planung bedarf es daher nicht.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu. An der Planung wird weiterhin festgehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.05.2020 14:57 Uhr