Landratsamt Pfaffenhofen – Immissionsschutz


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 21.04.2020 ö beschließend 5.1.3

Sachverhalt

Stellungnahme:
Eine Teilfläche der Fl.Nr. 190, Gemarkung Rohr soll durch die Teilaufhebung aus dem räumlichen Geltungsbereich der Innenbereichssatzung Nr. 4 herausgenommen werden. Die Festsetzungen der Innenbereichssatzung stehen dem eines neuen Bauvorhabens entgegen, deshalb wird die Fläche herausgenommen, um ein u.a. zweigeschossiges Wohnhaus zu ermöglichen. Bei der Herausnahme der Teilfläche wird diese als Innenbereichsfläche beurteilt.
Aus Sicht des Immissionsschutzes bestehen keine Bedenken gegen die Teilaufhebung der Innenbereichssatzung Nr. 4. Mögliche sich ergebende Auflagen werden im Baugenehmigungsverfahren gestellt.

Abwägung:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Einer Änderung an der Planung bedarf es nicht.

Datenstand vom 20.05.2020 14:57 Uhr