Die Bauvereinbarung mit der Kirchenstiftung Verklärung Christi über den Neubau des Kindergarten Löwenzahn wurde bereits in der GR-Sitzung vom 12.06.2018 bereits genehmigt. Der Verwaltung hat in der Folgezeit, wegen der gestiegenen Baukosten zur finanziellen Beteiligung des Bistums bzw. dem Kita-Zentrum St. Simpert noch nachverhandelt. Hierzu wurden einige Gespräche geführt und dabei folgende Ergebnisse erzielt:
1. Neubau des Gebäudes auf dem kirchlichen Grundstück:
a) der Zuschuss zum Neubau von ursprünglich 250.000 € wurde auf 400.000 € erhöht (entspricht einem Anteil von 8,25%).
b) die Mehrkosten über 4.850.000 € bis 5.000.000 € werden ebenfalls mit 8,25% bezuschusst.
c) bei Überschreitung der 5.000.000 € werden die weiteren Mehrkosten mit 25% bezuschusst.
2. Sonstige Außenanlagen (siehe beiliegenden Plan):
Hierzu wurde in die Bauvereinbarung folgende Ergänzung aufgenommen:
Sonstige Außenanlagen (Wendeanlage | Weg und Treppe | Stellplätze | Böschungen)
Diese Maßnahmen stellen ein separates Projekt dar. Die Gemeinde ist hierbei der Bauherr und Auftraggeber. Die hierfür erforderlichen Arbeiten und die Auftragsvergabe erfolgt direkt durch die Gemeinde. Eine Kostenberechnung welche durch den Landschaftsarchitekten Norbert Einödshofer am 08.07.2019 erstellt wurde beziffert die Maßnahme mit 184.000 EUR.
Die Gemeinde und das KiTA-Zentrum St. Simpert vereinbaren dazu folgendes:
Das KiTA-Zentrum St. Simpert bezuschusst die sonstigen Außenlagen mit einer Pauschale von 50.000 EUR. Sollte der Gesamtbetrag von 184.000 EUR überschritten werden, so werden diese Mehrkosten im Verhältnis 75 (Gemeinde) / 25 (KiTA-Zentrum) aufgeteilt.
Der Zuschuss wird von der Gemeinde nach Beendigung und Abrechnung beim KiTA-Zentrum St. Simpert abgerufen und über die Kirchenstiftung an die Gemeinde weitergeleitet. Hierfür ist dem KiTA-Zentrum eine Kostenübersicht zur Verfügung zu stellen.
Diese Ergebnisse sind als gute Erfolge zu werten. Auf dieser Grundlage wurde der bestehende Bauvereinbarung ergänzt und dem Kita-Zentrum St. Simpert zur Ausfertigung zurückgeschickt. Der Gemeinderat wird gebeten, diesen Ergänzungen und damit der Gesamtvereinbarung zuzustimmen (siehe beiliegende Ausfertigung)
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